Lohnstreit

OECD-Beschwerde gegen Huber Holding eingereicht

Vorarlberg
27.05.2026 15:00
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Noch immer scheint die Causa Body Fashion in Thailand nicht abgeschlossen zu sein. Die NGO Südwind bringt nun eine OECD-Beschwerde gegen die Huber Holding ein. Es geht um Löhne für 900 Arbeiternehmer – und nehmerinnen.   

 

Der Streit wird bereits seit Jahren ausgetragen: Die Vorwürfe gegen den österreichischen Wäschehersteller Huber wurden im Jahr 2023 zum ersten Mal erhoben. Worum gehts? Der thailändische Betrieb Body Fashion Thailand Limited soll rund 900 seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen insgesamt 6,5 Millionen Euro an Abfindungen, Löhnen und Boni schulden, behaupten die NGOs „Südwind“ und „Clean Clothes Campaign“. Der thailändische Betrieb steht im Eigentum von Robert Ng – dieser ist Vorstandsvorsitzender der Huber Holding. Laut „Südwind“ soll Huber in der Zeit des Lohnraubs Wäsche von Body Fashion produzieren haben lassen.

Nach dem Aufkommen der Vorwürfe hat Huber eine Prüfung des Sachverhalts veranlasst. Die Ergebnisse wurden 2024 von Huber veröffentlicht: Im Frühjahr 2020 führte Body Fashion als Subunternehmen einen Auftrag von Huber aus – in der Höhe von 166.000 Dollar. Die Begleichung der Rechnung erfolgte durch die Huber Gruppe an ihren Lieferanten in China, der wiederum Body Fashion Thailand vollständig bezahlte.

Das will aber Südwind nicht gelten lassen, die Schulden in Höhe von 6,5 Millionen Euro seien bis dato nicht beglichen worden. „Um einen Dialog über konkrete Wiedergutmachung und Maßnahmen zur Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten anzustoßen“, reicht Südwind gemeinsam mit einer Partnerorganisation in Thailand eine OECD-Beschwerde ein. Südwind fordert die Huber Holding auf, „sich konstruktiv an dem Verfahren zu beteiligen und gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu erarbeiten“, wie es in einer Aussendung heißt. Nachdem die OECD-Beschwerde eingereicht wurde, hat die nationale Kontaktstelle der OECD, die in Österreich beim Ministerium für Arbeit und Wirtschaft liegt, drei Monate Zeit, deren Zulässigkeit zu prüfen. 

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