Während einer Irrfahrt durch Bludenz, soll der 30-Jährige auf sein 23-jähriges Opfer eingeschlagen und es dabei schwer verletzt haben. Am Dienstag stand der Hobbyboxer vor Gericht. Sowohl er als auch zwei Mitangeklagte bestritten die Vorwürfe vehement.
Freunde seien sie einmal gewesen, behauptet der Hauptangeklagte in der Verhandlung am Landesgericht in Feldkirch. Warum das Opfer ihn nun vor Gericht schwer belaste, wisse er nicht. Fakt ist, dass der 23-Jährige 450 Euro Schulden bei ihm hatte. „Da wollte ich halt mit ihm darüber reden.“ Aber weder habe er ihn geschlagen noch bedroht. Deshalb bekennt sich der Tschetschene zum Vorwurf der Nötigung und schweren Körperverletzung für nicht schuldig.
Auf den Kopf und ins Gesicht geschlagen
Im Eingangsvortrag des Staatsanwaltes klingt die Sache allerdings ganz anders. Demnach sollen sich der Tschetschene und die beiden Mitangeklagten zur Tat am 17. Januar in Bludenz verabredet haben. Man bestellte das Opfer zum Löwenplatz, drängte es ins Auto des Mitangeklagten und fuhr mit ihm quer durch Bludenz. Während der Irrfahrt soll der Tschetschene 15- bis 20-Mal mit dem Ellenbogen auf Kopf und Gesicht des Schuldners eingeschlagen und ihn dadurch schwer verletzt haben. In Rungelin habe man das Opfer schließlich „irgendwo im Nirgendwo“ aussteigen lassen.
Den Vorfall allerdings bestreiten die drei Angeklagten im Prozess vehement: So will der Fahrer zwar von den Schulden gewusst haben. „Aber Schläge gegen das Opfer im Auto habe ich keine gesehen. Nur Wutschnaufen habe ich wahrgenommen.“ Auch der zweite Mitangeklagte will von der Tracht Prügel nichts mitbekommen haben. Den Vorhalt, der tschetschenische Hobbyboxer habe dem Opfer auch noch Tage nach der Tat gedroht, dieses zusammenzuschlagen, bestreitet er ebenso. Laut Verteidiger gibt es weder Lichtbilder noch ärztliche Atteste, die die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers belegen. Das wiederum wirft die Frage auf, weshalb der Verprügelte weder ins Spital ging noch sofort Anzeige erstattete.
Video von der Tat fehlte im Akt
„Ich hatte einfach Angst um mein Leben“, antwortet der 23-Jährige. Auf den Rat seiner Mutter sei er dann zwei Wochen später zur Polizei gegangen. „Dort habe ich den Beamten sehr wohl das von mir gemachte Video der Tat, auf dem auch die Verletzungen im Gesicht zu sehen sind, gezeigt.“ Da dieses Beweismittel jedoch im Akt fehlt, müssen nun weitere Zeugen einvernommen werden. Darunter auch die damals zuständigen Polizisten. Der Prozess wird am 30. Juni fortgesetzt.
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