Rund 20 Salzburger haben beim Land im vergangenen Jahr einen Antrag auf Sanierungsförderung gestellt, bekommen aber kein Geld. Grund dafür ist ein geändertes System bei der Einreichung. Auf der Homepage des Landes wurden die neuen Bedingungen aber erst nach fünf Monaten geändert. „Leute wurden in die Irre geführt.“ Eine Lösung ist in Sicht.
Der Salzburger Christian Duft ist sauer! Weil er den Antrag zu früh gestellt hat, bekommt er die erhoffte Sanierungsförderung von 21.000 Euro nicht. Denn: Bis Ende 2024 musste die Registrierung vor Beginn der Arbeiten erfolgt sein. Mit Anfang 2025 wurde das aber umgestellt und eine Registrierung muss vor der Auftragserteilung passieren. Christian Duft hatte einen Antrag fünf Tage vor der Registrierung und einen am Tag der Registrierung erteilt und bekommt daher jetzt nichts. Und das, obwohl auf der Homepage des Landes noch die alten Informationen zur Registrierung veröffentlicht waren und nicht die neuen. „Es kann nichts sein, dass Menschen auf Informationen des Landes vertrauen und am Ende auf tausenden Euro sitzen bleiben“, sagt AK-Präsident Peter Eder und fügt hinzu: „Wer eine falsche Auskunft veröffentlicht, muss auch die Verantwortung übernehmen“. Er hofft auf eine kulante Lösung seitens des Landes. Mittlerweile sind 20 ähnliche Fälle bei der Arbeiterkammer bekannt.
„Ich habe das Haus extra für meine Schwiegereltern umgebaut, das Bad saniert und einen Lift eingebaut, um mit meiner Frau meine 86-jährige Schwiegermutter zu Hause pflegen zu können“, erklärt Duft. Auch sämtliche Fenster wurden getauscht. „Mit der Pflege nehmen wir dem Land Arbeit ab und werden jetzt dafür bestraft“, zeigt er sich enttäuscht. Müsste das Land für einen Pflegeplatz aufkommen, wäre dieser wesentlich teurer.
Duft hofft weiterhin auf eine Lösung. „Das Land hat ja auch für alle Prestigeprojekte genug Geld.“ Das Land hat den Fehler auf der Homepage auch eingestanden, gehandelt wurde aber nicht. Das ändert sich jetzt: Wohnbaulandesrat Martin Zauner (FPÖ) kündigt eine Änderung der Verordnung an und verspricht, dass Betroffene trotz verspäteter Registrierung Förderung bei alters- und behindertengerechter Sanierung ausbezahlt bekommen. Wann das geschieht ist noch nicht klar.
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