Paukenschlag in der Tiroler Gastronomie-Szene! Ein Traditionsgasthaus in Hall (Bezirk Innsbruck-Land) ist in die Pleite geschlittert – am Gericht wurde ein Insolvenzverfahren auf Eigenantrag eröffnet. Wie hoch die Schulden tatsächlich sind, ist derzeit noch nicht bekannt. 22 Mitarbeiter bangen jetzt jedenfalls um ihren Job.
Über das Vermögen der Firma Gastronom Gesellschaft m.b.H. & Co. KG sei am Mittwoch ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Innsbruck eröffnet worden. „Die Schuldnerin ist in der Gastronomie operativ tätig. Es wird das Restaurant ,Geisterburg‘ in Hall in Tirol von ihr betrieben“, so der Kreditschutzverband von 1870 (KSV) in einer Aussendung.
22 Dienstnehmer sind betroffen
Vonseiten des Alpenländischen Kreditorenverbands (AKV) hieß es, dass die Schuldnerin selbst, mit Sitz in der Anichstraße in Innsbruck, seit dem Jahr 1968 bestehe und sie den Betrieb der „Geisterburg“ im Jahr 2022 übernommen habe. Von der Pleite seien 22 Dienstnehmer betroffen, berichteten die beiden Kreditschutzverbände.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei vom Unternehmen selbst bei Gericht eingebracht worden.
Personalprobleme, hohe Investitionskosten
„Laut dem vorliegenden Insolvenzantrag gab es seit der Übernahme des Betriebes Schwierigkeiten in mehreren Bereichen. Neben Problemen mit dem Personal wären Investitionen ins Objekt notwendig gewesen, welche letztlich aufgrund der angespannten Liquiditätssituation nicht finanziert werden konnten“, so der KSV von 1870 weiter. Laut Angaben des AKV hätten „die ständigen hohen Reparaturkosten“ den Betrieb belastet. Die Schuldnerin erachte eine „Generalsanierung als unabdingbar“ – die dafür nötigen Mittel, die im Millionenbereich liegen würden, könnten aber nicht aufgebracht werden.
„Die Passiva dürften sich nach Angaben der Schuldnerin auf rund 430.000 Euro belaufen“, schildert der Alpenländische Kreditorenverband. Der KSV von 1870 betonte indes: „Die Höhe der aushaftenden Verbindlichkeiten ist derzeit kaum abschätzbar. Im Zuge dieses Insolvenzverfahrens wird sich die tatsächliche Höhe der Passiva zeigen. Insbesondere liegen noch keine belastbaren Informationen zu den Außenständen bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften (ÖGK, Finanzamt) vor.“
Zeichen für Fortführung stehen schlecht
Seit dem vergangenen Freitag ist der Betrieb geschlossen. Ob das Gasthaus jemals wieder öffnet bzw. ob das Unternehmen eine Sanierung anstrebt, ist derzeit noch nicht bekannt. „Nach den Schilderungen der Insolvenzschuldnerin im Insolvenzeröffnungsantrag käme eine zeitnahe Schließung des Betriebes mittels Gerichtsbeschlusses für den KSV1870 nicht überraschend“, hieß es. Und der AKV erklärte: „Aufgrund der geschilderten Umstände dürfte die Schuldnerin keine Sanierung anstreben. Freilich kann sie jederzeit noch einen Sanierungsplanantrag stellen.“
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