Urteil in Italien

Gäste haben keinen Anspruch auf Leitungswasser

Ausland
27.05.2026 11:34
Porträt von krone.at
Von krone.at

In Italien haben Gäste in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Leitungswasser. Das hat jetzt das oberste Gericht des Landes entschieden. Geklagt hatte eine Urlauberin, die ein Halbpensionspaket gebucht hatte. Auf den Tisch kamen nur Flaschen mit Mineralwasser, zum Preis von etwa sieben Euro.

Die Frau übernachtete in einem Luxushotel in dem Südtiroler Urlaubsort Corvara in Badia. Beim Abendessen bat sie mehrfach um ein Glas Leitungswasser, doch das Hotelpersonal lehnte das ab. Laut Medienberichten hatte die Touristin auch angeboten, für den Service extra zu zahlen. Nachdem sie keinen Erfolg gehabt hatte, zog die Touristin vor Gericht. Trinkwasser sei ein Grundrecht, argumentierte sie. Die Urlauberin verlangte rund 2700 Euro Entschädigung wegen zusätzlicher Kosten und Unannehmlichkeiten.

Die Richterinnen und Richter ließen die Klage seit 2019 jedoch in mehreren Instanzen abblitzen. Nun stellte auch der Kassationsgerichtshof klar, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Restaurants oder Hotels dazu verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Der jeweilige Betrieb könne selbst darüber entscheiden, ob jemand ein Glas Wasser aus dem Hahn haben könne oder nicht. Die Urlauberin bekommt demnach auch keine Entschädigung.

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