Urteil in Italien
Gäste haben keinen Anspruch auf Leitungswasser
In Italien haben Gäste in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Leitungswasser. Das hat jetzt das oberste Gericht des Landes entschieden. Geklagt hatte eine Urlauberin, die ein Halbpensionspaket gebucht hatte. Auf den Tisch kamen nur Flaschen mit Mineralwasser, zum Preis von etwa sieben Euro.
Die Frau übernachtete in einem Luxushotel in dem Südtiroler Urlaubsort Corvara in Badia. Beim Abendessen bat sie mehrfach um ein Glas Leitungswasser, doch das Hotelpersonal lehnte das ab. Laut Medienberichten hatte die Touristin auch angeboten, für den Service extra zu zahlen. Nachdem sie keinen Erfolg gehabt hatte, zog die Touristin vor Gericht. Trinkwasser sei ein Grundrecht, argumentierte sie. Die Urlauberin verlangte rund 2700 Euro Entschädigung wegen zusätzlicher Kosten und Unannehmlichkeiten.
Die Richterinnen und Richter ließen die Klage seit 2019 jedoch in mehreren Instanzen abblitzen. Nun stellte auch der Kassationsgerichtshof klar, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Restaurants oder Hotels dazu verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Der jeweilige Betrieb könne selbst darüber entscheiden, ob jemand ein Glas Wasser aus dem Hahn haben könne oder nicht. Die Urlauberin bekommt demnach auch keine Entschädigung.









Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.