In Polen müssen die Standesämter jetzt gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, die im Ausland geschlossen wurden. Ein homosexuelles Paar, das 2018 in Berlin geheiratet hatte, hatte sich an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gewandt.
Nach ihrem Umzug nach Polen hatten sich die Behörden geweigert, die Ehe in das polnische Personenstandsregister einzutragen. Die polnische Verfassung definiert die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau. Im November urteilte der EuGH, dass EU-Staaten in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in anderen EU-Ländern fortsetzen zu können, teilte das Gericht in Luxemburg mit. Das gehöre zu ihrem Recht, sich frei bewegen zu können.
Im März entschied dann auch das Oberste Verwaltungsgericht Polens, dass das Land gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen muss, die in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden. Nun hat Innenminister Marcin Kierwinski eine entsprechende Verordnung unterschrieben, die für alle Standesämter verbindlich ist.
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