Prozess in Wien

Mordversuch in betreuter WG: 18 Jahre Haft

Wien
21.05.2026 17:51
Porträt von krone.at
Von krone.at

Wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes hat sich ein 42-Jähriger am Donnerstag vor einem Schwurgericht in Wien verantworten müssen. Der Angeklagte soll im November 2025 in einer betreuten Wohneinrichtung für Suchtkranke in Wien-Meidling seinen Mitbewohner mit einem Jagdmesser niedergestochen haben. Zuvor sei er antisemitisch beleidigt worden. Er wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Männer hatten sich nur einige Tage vor der Tat kennengelernt. Laut Anklage war ein gemeinsamer Umtrunk im Zimmer des Angeklagten am 10. November des vergangenen Jahres in einem Streit entbrannt. Der Mann soll sodann zum 13,4 Zentimeter langen Messer gegriffen und dem Opfer „einen heftigen Stich in den Bauch versetzt“ haben, erklärte die Staatsanwältin. Die Wucht des Stiches stieß den Mitbewohner zu Boden. Die Verletzungen seien glücklicherweise nicht lebensgefährlich gewesen, wodurch der Mann überlebte.

„Spuren lügen nicht, Menschen schon.“
Zudem warf die Staatsanwältin dem Angeklagten danach vor, den Tatort manipuliert zu haben: „Spuren lügen nicht, Menschen schon.“ So soll er unter anderem die Tür in seinem Zimmer ausgehangen haben, um ein gewaltsames Eintreten des Opfers plausibel zu machen. Sie ging von einem bedingten Tötungsvorsatz aus: Der Angeklagte habe es also für ernstlich möglich gehalten, dass der Mitbewohner durch den Messerstich stirbt. „In Österreich nennt man das Mord“, hatte sie bereits am ersten Verhandlungstag, dem 18. März, gesagt.

Angeklagter soll Hitler verherrlicht haben
Die Befragung des Opfers rückte den Streit der beiden Suchtkranken in den Fokus. Der 54-Jährige erzählte, dass der Angeklagte in der Auseinandersetzung Adolf Hitler verherrlicht habe. Ins Treffen geführt wurden demnach altgediente rechtsextreme Mythen wie der angepriesene Autobahnbau des Diktators. Die Aussagen sollen aber bis zur Holocaustverharmlosung gereicht haben. Als der 54-Jährige dem Mitbewohner offenbarte, dass er Jude sei und acht Menschen in Auschwitz verloren habe, soll der Angeklagte ihn als „schwule Judensau“ beleidigt haben. Das Gericht schenkte diesen Schilderungen allerdings keine weitere Beachtung.

„Depperte, blöde Nazisau“
Das spätere Opfer wollte sich daraufhin zurückziehen, warf dem ebenfalls Angetrunkenen aber noch an den Kopf, dass er „eine depperte, blöde Nazisau“ sei. Direkt im Anschluss soll der Mann das neben Kokain und Speed bereits am Tisch liegende Messer genommen und ihm in den Bauch gerammt haben. „Oida, das tut weh“, habe er sich gedacht. Als das Messer wieder herausgezogen wurde, sei Blut aus ihm herausgespritzt. „Ruf die Rettung, sonst bekommst du 21 Jahre„ will er dem Täter ausgerichtet haben. Schlussendlich rettete ihn aber ein Polizist: Er kniete sich auf den blutenden Oberkörper des Mannes, um die Wunden abzudrücken.

Der 42-Jährige bekannte sich schon zu Prozessbeginn, tatsachengeständig. Töten habe er aber seinen Mitbewohner nicht wollen: „Ich zieh's wieder raus, schau mir das Messer an und denke mir: „Scheiße“, schilderte er heute. 

Verteidiger fühlte sich bedroht
Der Verteidiger des 42-Jährigen sprach klar von einer Notwehrsituation. Sein Mandant habe sich massiv bedroht gefühlt, zudem würden Beschädigungen an der Tür auf ein gewaltsames Eindringen hindeuten. Dass der Angeklagte nur einmal zugestochen und selbst die Polizei gerufen habe, spreche ebenfalls gegen einen Mordversuch.

Psychiatrisches Gutachten
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann zwar Zurechnungsfähigkeit, allerdings auch eine schwere Persönlichkeitsstörung. Laut der Gutachterin bestehe ein hohes Risiko weiterer Gewalttaten. Die Gutachterin beschrieb den Angeklagten zudem als hochintelligent – sein IQ liege bei 129. Gleichzeitig habe er eine schwierige Kindheit, Alkoholprobleme und mehrere Gewalterfahrungen hinter sich.

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