Ein 17-jähriger Vorarlberger hat im betrunkenen Zustand einen anderen Jugendlichen schwer verletzt. Dafür bekam er nun am Landesgericht Feldkirch die Quittung präsentiert.
Schon früh wird in der Verhandlung deutlich, worum sich im Saal alles drehen wird: Nicht um die Schuldfrage, vielmehr liegt der Fokus auf einer nochmaligen Chance und einer außergerichtlichen Einigung. Zumindest seitens der Verteidigung. Und das, obwohl eine frühere Diversion gescheitert war. So gesteht der 17-jährige Angeklagte, im vergangenen Herbst nach einer eskalierten Diskussion in einem Zug zugeschlagen zu haben. Laut Anklage erlitt das damals 16-jährige Opfer eine Kiefervorderwandfraktur.
Plädoyer für ein mildes Urteil
Er habe in jener Nacht zu viel Alkohol konsumiert und könne sich „nicht mehr an alles erinnern“, erklärt der Bauarbeiter. Unterdessen zeigt sich sein Anwalt Michael Brandauer bemüht, die Tat in den Kontext jugendlicher Unreife zu rücken. Er verweist demonstrativ auf die Worte am Gerichtsgebäude: „Milde und Güte“. Gerade jungen Menschen müsse man Fehler zugestehen, argumentiert er. Immer wieder zeichnet der Jurist das Bild eines Jugendlichen, der „eine zweite Chance“ verdiene — als handle es sich nicht um eine schwere Körperverletzung, sondern nur um eine kleine Jugendsünde.
Bereits einmal eine Diversion erhalten
Doch das Gericht geht darauf nicht ein, zumal der Angeklagte bereits einmal eine Diversion erhalten hatte. Damals waren ihm 30 Sozialstunden auferlegt worden, abgeleistet hat er davon lediglich dreieinhalb. Richter Dietmar Nußbaumer macht keinen Hehl aus seinen Zweifeln: „Warum soll ich annehmen, dass es jetzt funktioniert?“, fragt er den 17-Jährigen direkt. Der Angeklagte beteuert, sein Leben inzwischen geordnet zu haben. Er arbeite, spiele Fußball im Verein, habe eine Struktur im Leben. Früher sei alles „chaotisch“ gewesen, mittlerweile wisse er, dass es Regeln gebe.
Urteil bereits rechtskräftig
Am Ende folgt das Gericht der Argumentation der Verteidigung nicht. Die Tat sei „höchst einschlägig“, heißt es in der Urteilsbegründung, eine weitere Diversion komme daher nicht infrage. Verhängt wird eine Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten, bedingt auf drei Jahre. Außerdem muss der Angeklagte 2000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Mildernd wertet das Gericht das reumütige Geständnis und den inzwischen „formal ordentlichen Lebenswandel“. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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