Im Fall des tödlichen Bootsunglücks, das sich im Oktober 2025 am Bodensee (Vorarlberg) zugetragen hat, hat die Staatsanwaltschaft nun Mordanklage gegen den verantwortlichen Bootsführer erhoben.
Nun ist es fix: Wie Karin Dragosits, Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigt, wird nun Mordanklage gegen den 27-Jährigen erhoben, der im Oktober vergangenen Jahres am Bodensee jenes Motorboot steuerte, das in das Segelboot eines Ehepaares krachte, woraufhin die Frau starb. Der Mann konnte sich noch durch einen Sprung vom Boot retten. Die Mordanklage ist allerdings noch nicht rechtskräftig und könnte noch angefochten werden. Unterbleibt das, könnte es in wenigen Monaten schon zur Verhandlung kommen.
Der 27-Jährige stand bereits vor Gericht – am 21. April. Damals allerdings wurde die Sache noch als fahrlässige Tötung eingestuft. Während des Prozesses am Landesgericht Feldkirch blieb der Bootsführer bei seiner Behauptung, das Segelboot erst nach dem Zusammenstoß gesehen zu haben, obwohl er den See die ganze Zeit im Blick gehabt haben wollte. Ein Sachverständiger gab an, dass das gar nicht möglich gewesen sei, das Segelboot müsse sichtbar gewesen sein.
Daraufhin äußerte die Richterin den Verdacht, dass es sich nicht mehr um fahrlässige Tötung, sondern um bedingten Vorsatz zum Mord handeln könnte. Und damit sei ein Schwurgericht zuständig.
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