Obdachlosen verprügelt

Jugendliches Schläger-Trio erneut vor Gericht

Vorarlberg
21.05.2026 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Aus Imponiergehabe und Gruppenzwang hatten die 15-jährigen Burschen in Vorarlberg einen geistig beeinträchtigten Burschen und einen Obdachlosen krankenhausreif geschlagen. Am Mittwoch gab es nur für einen der drei Brutalos eine Haftstrafe. Den anderen beiden wurde einmal mehr die Rute ins Fenster gestellt.

„Es ist tragisch, dass Sie nichts aus Ihren Strafen lernen“, spricht Richter Martin Mitteregger dem Drittangeklagten ins Gewissen. Der 15-Jährige, der aktuell eine Zelle in der Justizanstalt bewohnt, sitzt nicht zum ersten Mal vor Gericht. Gemeinsam mit ihm auf der Anklagebank: ein gleichaltriger Schüler aus dem Bezirk Feldkirch und ein syrischer Jugendlicher. Alle drei sind vorbestraft.

Unfassbare Brutalität
Die Vorwürfe wiegen schwer: Anfang Januar sollen zwei der Jugendlichen einen geistig beeinträchtigten Burschen an einen abgelegenen Ort gelockt und brutal zusammengeschlagen haben. Das Opfer erlitt zahlreiche Prellungen und einen Nasenbeinbruch. Kurz darauf geriet ein Obdachloser ins Visier der Gruppe, wieder flogen die Fäuste.

„Das Opfer hatte jedoch großes Glück und kam mit Rippenprellungen davon“, erklärt die Staatsanwältin. Einer der Angeklagten soll den Mann zudem mit einem spitzen Kamm bedroht haben. Auch ein weiterer Vorfall belastet die Jugendlichen: In Klaus soll der syrische Angeklagte versucht haben, einen Notfallhammer aus einem Zug zu stehlen – anschließend hätte er einen Polizisten attackiert.

Richter lässt Ausreden nicht gelten
Vor Gericht geben sich die drei Angeklagten wieder einmal einsichtig. Sie sprechen von falschen Freunden, Gruppenzwang und Imponiergehabe gegenüber anderen Jugendlichen, vor allem Mädchen, und dem Wunsch, endlich ihr Leben zu ändern. Einer berichtet von einer Lehrstelle ab Herbst, vom Blick nach vorne.

Doch Richter Mitteregger lässt diese Erklärungen nicht gelten: „Immer ist es der schlechte Freundeskreis. Das ist mir zu einfach. Sie sind mit extremer Brutalität vorgegangen.“ Besonders deutlich wird der Richter gegenüber dem Drittangeklagten: „Wenn Sie nicht bei Gericht oder in Haft sind, sind Sie kriminell. Ist das Ihre Zukunft?“

Die Verteidiger bitten um Nachsicht – mit begrenztem Erfolg: Der 15-jährige Schüler erhält drei Monate bedingte Zusatzhaft. Der syrische Angeklagte kommt wegen der Vielzahl an Delikten auf acht Monate bedingt. Für den bereits inhaftierten Drittangeklagten fällt das Urteil härter aus: sechs Monate zusätzliche Gefängnisstrafe unbedingt. Dazu ordnet das Gericht Anti-Gewalttraining und Bewährungshilfe an. Die Urteile sind rechtskräftig.

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