Die Armutskonferenz hat 700 Fachleute aus der sozialen Praxis nach ihrer Erfahrung befragt. Probleme gibt es demnach bei der Soforthilfe und fehlenden Härtefallregeln. Häufig würden Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke, Alleinerziehende und Ältere durch das soziale Netz fallen, berichteten die Fachleute.
Darunter sind etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialberatungsstellen und bei sozialen Trägern in allen Bundesländern. Menschen mit Behinderungen werde ein selbstbestimmtes Leben verweigert, Entscheidungsfristen am Amt seien zu lange und es würden „große Mängel“ im behördlichen Vollzug auftreten, kritisierten diese etwa. Zu den Antragsverfahren sagten 66 Prozent der Befragten, dass diese zu kompliziert und zu wenig bürgerfreundlich seien. Viele Betroffene würden die Beantragung als große Hürde sehen und sich überfordert fühlen. Auch Stigmatisierung wurde als Hemmnis genannt.
Die Soforthilfe, die eigentlich für rasche Hilfe im Krisenfall sorgen soll, funktioniert laut sechs von zehn Befragten nicht. Manche müssten selbst im Krisenfall monatelang auf notwendige Hilfe warten, etwa aufgrund des hochschwelligen Zugangs zum System, aber auch schambehafteter Zurückhaltung und daher zu später Antragstellung. Die Verfahrensdauer findet jede zweite Person zu lange.
Menschen verzichten auf Sozialhilfe, obwohl sie Anspruch hätten, da sie den Aufwand der Antragstellung und das Unverständnis nicht mehr ertragen.
Bericht der Armutskonferenz
Klagen als Problem bei Unterhaltspflicht
Man erlebe es immer wieder, „dass Menschen auf Sozialhilfe verzichten, obwohl sie Anspruch hätten, da sie den Aufwand der Antragstellung und das Unverständnis beziehungsweise die Diskriminierung durch Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter nicht mehr ertragen“, lautet eine der Rückmeldungen im Bericht. Für Menschen mit psychischen und chronischen Krankheiten erfüllt die Sozialhilfe laut den Befragten ihre Aufgabe nur teilweise.
Als Probleme sehen sie auch die Definition von Alleinerziehenden und die Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber erwachsenen, nicht erwerbsfähigen Kindern. Im Prinzip besteht in Österreich für nicht erwerbsfähige Personen eine lebenslange Unterhaltspflicht der Eltern. Sozialhilfe wird den Betroffenen nur dann gewährt, wenn vor Gericht nachgewiesen wird, dass die Eltern zu keinem Unterhalt in der Lage sind. Diese Klagen sind laut den Befragten meist aussichtslos. Als alleinerziehend gilt man für die Sozialhilfe nicht mehr, sobald eines der Kinder volljährig ist, selbst wenn es weiterhin im Haushalt wohnt.
Umstellung gefordert
„Unser Wunsch war es, den Blick dorthin zu richten, wo man nicht hinschaut, wo die Debatte in den letzten zwei Jahren nicht war, wo es vergessene Probleme gibt, vielleicht verschwiegene“, sagte Martin Schenk von der Armutskonferenz. Sie fordert unter anderem eine Umstellung zu Mindeststandards (derzeit sind Höchstsätze vorgesehen, Anm.). Die Befragten sprechen sich etwa für eine Kindergrundsicherung, die Übernahme von regionalen Wohnkosten und eine Begrenzung der Unterhaltsanrechnung bei Menschen mit Behinderungen auf die Sozialhilfe aus.
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