Ein banaler Streit um das Aufblenden mit einer Lichthupe löste eine Bluttat bei einer Autowaschanlage im Salzburger Bischofshofen aus: Der erstinstanzlich wegen versuchten Mordes verurteilte 18-Jährige bat das Berufungsgericht um Milde. Mit Erfolg: Er muss zwei Jahre weniger absitzen.
Das Aufblenden mit der Lichthupe hatte Mitte Mai 2025 einen handfesten Streit zwischen insgesamt neun Männern bei einer Autowaschanlage in Bischofshofen ausgelöst, bei der ein damals 17-Jähriger ein Stanley-Messer zückte und seinem Kontrahenten (18) ins Gesicht schnitt – das Opfer überlebte den Angriff, eine 15 Zentimeter lange Narbe blieb.
Strafe reduziert
Mitte Dezember entschieden acht Geschworene im Landesgericht Salzburg: Es war ein versuchter Mord. Die Strafe nach dem Jugendgerichtsgesetz lautete acht Jahre Haft – bis zu 15 Jahre wären möglich gewesen. Dagegen legte der mittlerweile 18-jährige Österreicher mit seinem Verteidiger Kurt Jelinek Strafberufung ein. Am Dienstag wurde die Bitte des jungen und bereits vorbestraften Mannes nach Milde erhört: Der Richtersenat des Oberlandesgerichtes reduzierte die Strafe um zwei Jahre – von acht auf sechs Jahre Freiheitsstrafe.
Zudem wurde der ausgesprochene Widerruf von weiteren acht Haft-Monaten aus früheren Verurteilungen zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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