Ein edler Tropfen aus Lutzmannsburg (Burgenland) erhielt von US-Kritikern 100 Punkte. Im eigenen Land hingegen ist die Prüfnummer verwehrt worden.
Roland Velich, Inhaber des Weinguts Moric im Mittelburgenland, füllt nur in die Flasche, wovon er selbst überzeugt ist. In diesem Fall den „Blaufränkisch Alte Reben Lutzmannsburg 2023“. Und siehe da: Das Tröpferl räumte beim renommierten Kritiker James Suckling – als erster österreichischer Rotwein überhaupt – die Höchstbewertung ab. Auch das Gourmet-Magazin „Falstaff“ hat ähnlich positiv geurteilt.
Das Weingesetz war eine Erfolgsstory, doch es ist in die Jahre gekommen. Daher braucht es eine Novelle, wie der aktuelle Fall zeigt.

Staatssekretär Sepp Schellhorn
Bild: APA/HELMUT FOHRINGER
Doch gerade im eigenen Land wurde genau dieser feine Rebensaft als „fehlerhaft“ und „nicht genügend“ klassifiziert. Gleich zweimal verweigerte das Bundesamt für Weinbau die staatliche Prüfnummer – mit weitreichenden Folgen für den Winzer und sein Produkt.
Velich darf deshalb weder Lage noch den Ort, nicht einmal das Burgenland auf das Etikett drucken. Der besonders edle Tropfen darf nur als „Wein aus Österreich“ in Umlauf gebracht werden. Ein Marketing-Super-GAU!
Je globalisierter die Weinwelt ist, umso mehr ist die klare Herkunft ein Vorteil. Durch falsche Normierung stirbt jede Individualität.
Winzer Roland Velich
Verstaubtes Weingesetz soll reformiert werden
„So macht sich Österreich im Ausland lächerlich“, fordert Velich eine Novelle des Weingesetzes von 1985. Die sensorische Prüfung von sechs amtlich geschulten Verkostern soll wegfallen. Rückendeckung bekommt er von Entbürokratisierungs-Staatssekretär Sepp Schellhorn. In der Regierung wird schon verhandelt.
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