Bisher gab es für alle ukrainischen Autobesitzer in Österreich einige Steuervorteile. „Damit ist jetzt Schluss“, verriet Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) am Mittwoch. Wir haben die Details.
„Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört mit heute der Vergangenheit an“, betonte
Pröll bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinen Regierungskollegen Peter Hanke (SPÖ) und Sepp Schellhorn (NEOS). Der ÖVP-Politiker sprach von einer „guten Nachricht“.
„Frage der Gerechtigkeit“
Warum diese Änderung? Pröll: „Wer dauerhaft in Österreich lebt und hier auch ein Fahrzeug fährt, soll denselben Regelungen unterliegen, wie alle anderen. Das ist aus unserer Sicht eine Frage der Gerechtigkeit.“
Bisher keine NOVA und Pickerlüberprüfung
Ukrainische Fahrzeuge sind aktuell von der Einfuhr – sprich der NOVA – sowie der Pickerlüberprüfung befreit. „Das war anfangs eine Hilfsmaßnahme, damit ist jetzt Schluss. Das NOVA-Privileg läuft aus.“
Frist festgelegt
Betroffene Fahrzeughalter haben ab sofort eine Frist: Alle entsprechenden Autos müssen bis Donnerstag, 1. Juli 2027, offiziell in Österreich zugelassen werden. Um Härtefälle zu vermeiden, ist eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2027 vorgesehen.
Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört der Vergangenheit an.

Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP)
Bild: APA/HANS KLAUS TECHT
Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2026 in das österreichische Bundesgebiet eingeführt werden, soll ab 1. Jänner 2027 die allgemeine Regelung des Kraftfahrgesetzes ohne besondere Übergangsbestimmungen gelten, sodass die allgemeine einjährige Frist Anwendung findet.
Nachversteuerungen werden notwendig
An einer Regelung bezüglich Nachversteuerung von allen bereits in Österreich befindlichen Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen werde laut Pröll aktuell noch gearbeitet. Aber für ihn sei klar: „Eine ukrainische Familie, die bereits seit 2022 in Österreich mit einem ukrainischen Kennzeichen fährt, muss nachversteuern!“
Ministerrat bringt kürzere Pickerl-Intervalle auf den Weg
Unterdessen bringt die Regierungskoalition von ÖVP, SPÖ und NEOS auch kürzere Pickerl-Intervalle auf den Weg. Bisher mussten alle Pkw hierzulande drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals kontrolliert werden. Danach nochmals nach zwei Jahren und anschließend jährlich (3-2-1-Regelung). In Zukunft soll die erste Begutachtung erst nach vier Jahren schlagend werden, danach zunächst alle zwei Jahre und ab dem zehnten Lebensjahr des Fahrzeugs jährlich (4-2-2-2-1-Regelung). Minimalstandard in der EU ist eine erste Kontrolle nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre.
Die Pickerl-Regeln sollen „spätesten Jänner nächsten Jahres“ in Kraft treten und für alle Fahrzeuge, und nicht nur für neuzugelassene Pkws, gelten. Laut Pröll würden in Zukunft zudem elektronische Fahrtenschreiber-Nachweise ausreichen, Werkstätten müssten Daten von Überprüfungen nicht mehr auf Papier aufbewahren. Die neuen Pickerl-Regeln würden übrigens auch für Traktoren gelten, hob Pröll hervor: „Landwirte profitieren direkt.“
Ausbau von E-Ladestellen auf Tankstellen, Raststätten und Parkflächen
Die Regierungskoalition will zudem den Ausbau von E-Ladestellen auf Tankstellen, Raststätten und Parkflächen forcieren. Erleichterungen soll es auch für Genehmigungsverfahren im Straßenbau geben.
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