Regierung zeigt Härte

Aus für Steuerprivilegien ukrainischer Fahrzeuge!

Innenpolitik
13.05.2026 13:30

Bisher gab es für alle ukrainischen Autobesitzer in Österreich einige Steuervorteile. „Damit ist jetzt Schluss“, verriet Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) am Mittwoch. Wir haben die Details. 

„Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört mit heute der Vergangenheit an“, betonte 
Pröll bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinen Regierungskollegen Peter Hanke (SPÖ) und Sepp Schellhorn (NEOS). Der ÖVP-Politiker sprach von einer „guten Nachricht“. 

„Frage der Gerechtigkeit“
Warum diese Änderung? Pröll: „Wer dauerhaft in Österreich lebt und hier auch ein Fahrzeug fährt, soll denselben Regelungen unterliegen, wie alle anderen. Das ist aus unserer Sicht eine Frage der Gerechtigkeit.“

Ukrainische Fahrzeuge waren bisher von der NOVA sowie von der Pickerlüberprüfung befreit. Damit ...
Ukrainische Fahrzeuge waren bisher von der NOVA sowie von der Pickerlüberprüfung befreit. Damit ist jetzt Schluss.(Bild: Krone KREATIV/M.Urbantschitsch)

Bisher keine NoVA und Pickerlüberprüfung
Ukrainische Fahrzeuge sind aktuell von der Einfuhr – sprich der NOVA  (Normverbrauchsabgabe) – sowie von der Pickerlüberprüfung und der Versicherungssteuer befreit. „Das war anfangs eine Hilfsmaßnahme, damit ist jetzt Schluss. Das NoVA-Privileg läuft aus.“

Frist festgelegt
Betroffene Fahrzeughalter haben ab sofort eine Frist: Alle entsprechenden Autos müssen bis Donnerstag, 1. Juli 2027, offiziell in Österreich zugelassen werden. Um Härtefälle zu vermeiden, ist eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2027 vorgesehen.

Ukrainische Fahrzeuge in Österreich

  • Die Bundesregierung streicht die Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Zulassung ukrainischer Fahrzeuge. Ohne Zutun der Regierung wären die Sonderregeln mit 4. März 2027 ausgelaufen. Diese Sonderbestimmungen waren zu Beginn des russischen Angriffskriegs als Hilfsmaßnahme gedacht. 
  • Ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht müssen ihre Autos künftig in Österreich anmelden, zur Pickerl-Begutachtung sowie Versicherungssteuer und Normverbrauchsabgabe (NoVA) zahlen. 
  • Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2026 in das Bundesgebiet eingebracht werden, soll ab dem 1. Jänner 2027 die allgemeine Regelung des § 79 KFG ohne besondere Übergangsbestimmungen gelten, sodass die allgemeine einjährige Frist Anwendung findet.
  • Um Härtefälle zu vermeiden, ist eine Übergangsfrist für Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen.
  • Seit Anfang 2025 werden ukrainische Kfz nicht mehr als Fluchtautos, sondern als verwertbares Vermögen in der Grundversorgung gewertet. Personen mit teuren ukrainischen Autos haben keinen Anspruch auf Grundversorgung oder eine andere Form der Sozialleistung.

Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2026 nach Österreich gekommen sind, sollen ab dem 1. Jänner 2027 die allgemeinen Regeln ohne besondere Übergangsbestimmungen gelten, sodass die allgemeine einjährige Frist Anwendung findet. 

Nachversteuerungen werden notwendig
An einer Regelung bezüglich Nachversteuerung von allen bereits in Österreich befindlichen Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen werde laut Pröll aktuell noch gearbeitet. Aber für ihn sei klar: „Eine ukrainische Familie, die bereits seit 2022 in Österreich mit einem ukrainischen Kennzeichen fährt, muss nachversteuern!“

Zitat Icon

Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört der Vergangenheit an.

Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP)

Ministerrat bringt längere Pickerl-Intervalle auf den Weg
Unterdessen bringt die Regierungskoalition von ÖVP, SPÖ und NEOS kürzere Pickerl-Intervalle auf den Weg. Bisher mussten alle Pkw in Österreich drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals kontrolliert werden. Danach nochmals nach zwei Jahren und anschließend jährlich (3-2-1-Regelung). In Zukunft soll die erste Begutachtung erst nach vier Jahren schlagend werden, danach zunächst alle zwei Jahre und ab dem zehnten Lebensjahr des Fahrzeugs jährlich (4-2-2-2-1-Regelung). Minimalstandard in der EU ist eine erste Kontrolle nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre.

Die neuen Pickerl-Regeln würden übrigens auch für Traktoren gelten, hob Pröll hervor: „Landwirte profitieren direkt.“ Die Regeln sollen „spätesten Jänner nächsten Jahres“ in Kraft treten und für alle Fahrzeuge, und nicht nur für neuzugelassene Pkws, gelten.

Neuerungen für Fahrtenschreiber-Nachweise 
Laut Pröll würden in Zukunft zudem elektronische Fahrtenschreiber-Nachweise bei Kontrollen ausreichen. Pröll: „Das bedeutet, dass ein Lkw-Fahrer, der bei einer Straßenkontrolle angehalten wird, künftig statt dem Fahrtenschreibernachweis auf Papier einen digitalen Nachweis vorzeigt. Das ist schneller für den Fahrer und effizienter für die Kontrollorgane.“ Auch Werkstätten müssten Daten von Überprüfungen nicht mehr auf Papier aufbewahren. 

Ausbau von E-Ladestellen auf Tankstellen, Raststätten und Parkflächen
Die Regierungskoalition will zudem den Ausbau von E-Ladestellen auf Tankstellen, Raststätten und Parkflächen forcieren. Erleichterungen soll es auch für Genehmigungsverfahren im Straßenbau geben.

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