Bei Vergewaltigung:

Deutschland will K.o.-Tropfen wie Waffe einstufen

Ausland
13.05.2026 12:35
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die deutsche Bundesregierung plant, K.o.-Tropfen bei Vergewaltigung oder Raub wie eine Waffe einzustufen. Wer die gefährlichen Mittel dafür einsetzt, muss mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. 

Eine deutschlandweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.o.-Tropfen verabreicht wurden.

Reaktion auf BGH-Urteil
Der deutsche Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer Stellungnahme zu dem Entwurf des Bundesjustizministeriums angemerkt, das Ausmaß, in dem im Nachtleben narkotisierende Stoffe heimlich verabreicht würden, werde überschätzt.

Lokale Studien zu entsprechenden Verdachtsfällen hätten ergeben, dass die Betroffenen in der Regel die Wirkung ihres Alkoholkonsums falsch eingeschätzt hätten. Simon Pschorr, Staatsanwalt aus Regensburg, wies in seiner Stellungnahme allerdings darauf hin, dass eine Intoxikation mit K.o.-Tropfen häufig nicht nachgewiesen werden könne, dass das Tatopfer eine gewisse Zeit benötige, „um sich angesichts der Gedächtnislücken wieder zu sammeln“ und den Einsatz eines narkotisierend wirkenden Mittels zu vermuten.

Besonders hinterhältige Taten
„Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie trifft vor allem Frauen“, sagte die deutsche Verkehrsministerin Stefanie Hubig. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen seien „besonders hinterhältig und gefährlich“. Die SPD-Politikerin bezeichnet die geplante Reform als Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt.

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