Auf Notwehr plädiert
Gattin erdrosselt: Lebenslange Haft für Schweizer
Ein 44-jähriger Schweizer wurde am Mittwoch wegen des Mordes an seiner Ehefrau – einer ehemaligen Miss-Schweiz-Finalistin – zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Februar 2024 hatte er die 38-Jährige erdrosselt und ihre Leiche anschließend zerstückelt. „Ein deutlicher Mord ist kaum vorstellbar“, erklärte der Richter. Der Angeklagte hatte versucht, sich mit Notwehr herauszureden.
Das Opfer, das 2007 Finalistin der Miss-Schweiz-Wahl war, war als Laufsteg-Coach tätig und hatte gute Kontakte in die Schweizer Modeszene. Aus der Ehe mit dem Sohn eines erfolgreichen Berner Anwalts hatte sie zwei Töchter. Sie galten nach außen als „perfekte Familie“, wie „20 Minuten“ schreibt.
Streit um Sorgerecht und Unterhalt
Doch am 13. Februar 2024 nahm die Beziehung ein blutiges Ende, nachdem sich die beiden getrennt hatten. Ein Gespräch über die Bedingungen ihrer Trennung soll zu einem heftigen Streit geführt haben, wie es in der Anklageschrift hieß. Der spätere Mordangeklagte habe auf das alleinige Sorgerecht bestanden und wollte seiner baldigen Exfrau auch keinen Unterhalt zahlen.
Von uns wird sich auch in 50 Jahren niemand fragen, ob es nicht doch Notwehr war. Sie wissen, dass wir recht haben.
Der Gerichtspräsident beim Mordprozess in Muttenz
Das Gericht war überzeugt, dass der heute 44-Jährige während eines Streits die Frau am Hals gepackt und an die Wand gedrückt habe. Nachdem er sie erdrosselt hatte, zerstückelte er die Leiche – auch ein Mixer habe eine Rolle gespielt, heißt es im Autopsiebericht.
Vater des Opfers fand Leiche im Keller
Der Vater des Opfers suchte nach 38-Jährigen, nachdem sie ihre Kinder nicht wie gewohnt vom Kindergarten abgeholt hatte. Im Keller ihres Einfamilienhauses wurde er schließlich fündig: Er entdeckte einen schwarzen Müllsack, aus dem blonde Haare ragten. Die Polizei nahm den Ehemann fest. Der erklärte jedoch, er habe aus Notwehr gehandelt, weil ihm die Verstorbene mit einem Messer angegriffen habe.
„Grausamster und erschütterndster Femizid“
Das Gericht glaube die Darstellung des Angeklagten jedoch nicht. „Von uns wird sich auch in 50 Jahren niemand fragen, ob es nicht doch Notwehr war. Sie wissen, dass wir recht haben“, stellte der Richter vorm Strafgericht Baselland in Muttenz, sich direkt an den Beschuldigten wendend, klar. Der Fall gehöre „zu den grausamsten und erschütterndsten Femizid-Fällen in der Schweiz“, erklärte die Staatsanwältin.
Das Strafgericht Basel-Landschaft in Muttenz verpflichtete den Angeklagten zur Zahlung von rund 550.000 Euro an Angehörige des Opfers, wie die Nachrichtenagentur Keystone-sda berichtete. Darunter sind auch die beiden kleinen Kinder des Paares.
Rund 150 Menschen gedachten vor dem Urteil mit Transparenten der ermordeten Frau. Sie bildeten vor dem Strafjustizzentrum eine Menschenkette und protestierten gegen Femizide. Als Femizid wird die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet, oft durch Partner oder Ex-Partner.









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