Seit Kurzem in Kraft

Mercosur-Abkommen: EU erwägt nun Einschränkungen

Außenpolitik
13.05.2026 12:28
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das Mercosur-Abkommen ist zwar erst seit 1. Mai vorläufig in Kraft, doch bereits knapp zwei Wochen später erwägt die EU Einschränkungen im Freihandel. Bestimmte tierische Produkte aus Brasilien sollen dem Vernehmen nach ab September mit einem Importstopp belegt werden.

Hintergrund seien EU-Vorschriften zur Einschränkung des Einsatzes von antimikrobiellen Substanzen bei Nutztieren (Antibiotika bzw. Wachstumshormone), teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Betroffen sind Rind- und Geflügelfleisch, Eier und lebende Tiere.

Kühe auf einer Ranch in Brasilien
Kühe auf einer Ranch in Brasilien(Bild: AFP/AFP or licensors)

Brasilien muss Einhaltung der Vorgaben nachweisen
Brasilien müsse nachweisen, dass die EU-Vorgaben zum Einsatz solcher Substanzen während der gesamten Lebenszeit der Tiere eingehalten werden. Sobald dies der Fall sei, werde die EU die Exporte wieder zulassen. Man stehe in engem Austausch mit den brasilianischen Behörden.

Die brasilianische Regierung erklärte kurz darauf, man werde alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Entscheidung der EU rückgängig zu machen. Für Mittwoch sei ein Treffen angesetzt, um sich das EU-Vorgehen erklären zu lassen.

Landwirtschaftskammer fordert „konsequente Umsetzung“
Österreichs Bauern sind vorerst erleichtert. „Endlich greift die EU-Kommission unsere Forderung auf, nämlich dass Importe von Produkten in die EU verboten werden sollen, die mit Substanzen und Produktionsweisen hergestellt worden sind, die unsere Betriebe nicht verwenden dürfen“, kommentierte Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger am Mittwoch. „Nichts ärgert unsere Bäuerinnen und Bauern mehr, als wenn sie selbst höchste Standards einhalten müssen, diese aber für Einfuhren nicht gelten und sie dann im Regal mit minderqualitativen Billigimportwaren konkurrieren müssen“, unterstrich Moosbrugger und forderte Brüssel auf, die Ankündigung „tatsächlich konsequent umzusetzen und auch Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen“.

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