„Insel“-Wirt angeklagt

Wer trägt die Schuld am Todessturz vom Wörthersee?

Kärnten
05.05.2026 12:51

Eine Schickimicki-Plattform am Wörthersee als Tatort: Jahrelang schipperte „The Island“ übers Wasser und niemand schien sich für Sicherheitsvorrichtungen zu interessieren – bis im Vorjahr ein Gast über Bord fiel und ertrank. Das Unglück bringt den Insel-Wirt auf die Anklagebank: „Nicht schuldig!“

„Es tut mir leid, was passiert ist, das belastet mich sehr“, sagt der 61-jährige Unternehmer am Landesgericht Klagenfurt leise. Richter Gernot Kugi protokolliert achtsam, dass der Angeklagte weint. Staatsanwältin Doris Kügler wirft dem Kärntner grob fahrlässige Tötung vor: Er soll verantwortlich dafür sein, dass ein 38-jähriger Steirer von seiner schwimmenden Plattform „The Island“ gestürzt und im Wörthersee ertrunken ist.

„Keine Sicherheitsunterweisung, keine Zulassung, kein Schifffahrtspatent, nicht genügend Schwimmwesten, zu geringe Beleuchtung“, ist der Grundtenor des Strafantrags. Verteidiger Franz Giesinger hält dem einiges entgegen: „,The Island‘ war sehr bekannt, es wurde seit Jahren oft darüber berichtet, die Behörden waren an Bord, das Arbeitsinspektorat, es gibt eine Polizei am Wörthersee – und es wurde nie irgendwie eingeschritten.“

(Bild: Krone KREATIV/Evelyn Hronek, stock.adobe.com)

Tatsächlich wurde das Boot, das mit einem Elektromotor angetrieben wird, sogar touristisch beworben. „Die Idee war immer, das Sonnendeck einer Luxusjacht anzubieten, mit dem See als Pool rundherum“, sagt der Angeklagte.

Das hätte an einem schönen Augusttag auch ein steirisches Pärchen nutzen wollen. „Sie hat ein romantisches Dinner gebucht, ihm war aber offenbar alles zu viel“, schildert der Island-Betreiber. Der Gast hätte das Gourmet-Essen verweigert, sei dann am Rand gestanden und plötzlich „wie ein Stamm lautlos ins Wasser gefallen“. Das bestätigt auch die Freundin: „Er war einfach weg.“ 

Wie kann ein gesunder Mensch so schnell ertrinken?
Wie konnte das passieren? Das Opfer wird als gesunder, kräftiger Mann beschrieben, der nach dem Sturz an einem Herzstillstand verstorben ist, wie Gerichtsmedizinerin Alexandra Maierhofer festgestellt hat. Allerdings konnte die Leiche erst nach zwei Tagen aus der Tiefe geborgen werden. Sein Alkoholkonsum soll beträchtlich gewesen sein, über zwei Prmille wurden gemessen – 15 große Bier schon vor der Abfahrt, meint auch die Begleiterin, und das auf leeren Magen. Romantisch klingt das nicht gerade. 

Damit bleiben ungeachtet der technischen und juristischen Fragen über Motorisierung des Schwimmkörpers und Zulassung doch noch auch einige weitere zum Unglückshergang offen. Wann ein Urteil fällt, ist noch nicht absehbar – es wird weitere Verhandlungstage und noch ein Gutachten brauchen.

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