Seit heute in Kraft

Die schärferen Regeln für E-Scooter und E-Bikes

Österreich
01.05.2026 07:34
Porträt von krone.at
Von krone.at

Seit dem heutigen Freitag gelten in Österreich neue und verschärfte Regeln für E-Scooter und E-Bikes. Bei E-Bikes besteht jetzt etwa eine Helmpflicht bis zum 14. Geburtstag, bei E-Scootern bis zum 16. – und auch technische Nachrüstungen sind verpflichtend. Was sonst noch neu ist.

Die meisten rechtlichen Neuerungen betreffen die E-Scooter. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) erklärt diese elektrischen Roller mit 1. Mai offiziell zum Fahrzeug – bisher waren sie mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h und maximal 600 Watt als Fahrrad definiert.

Damit einhergeht, dass E-Scooter ab sofort unter anderem Blinker am Ende eines jeden Lenkgriffs, eine BremseHupe oder Klingel brauchen. Achtung dabei: Im Onlinehandel gibt es zum Beispiel Blinker, die hinten an der Bremse montiert werden könnten. Das ist aber nicht erlaubt.

Die Regelungen gelten auch bei bereits zuvor erworbenen Gefährten, auch wenn bei manchen Modellen eine Nachrüstung laut dem ÖAMTC gar nicht oder nur mit großem Aufwand möglich ist.

Zudem neu: Auf E-Scootern dürfen seit dem 1. Mai keine Gegenstände oder Personen mehr mitgenommen werden. Sprich: Es ist nur  mehr erlaubt, alleine damit zu fahren.

Von folgender Regel verspricht man sich weniger schwere Verletzungen bei Unfällen: Lenkerinnen und Lenker müssen bis zum 16. Geburtstag einen Helm tragen. Bei herkömmlichen Fahrrädern besteht die Helmpflicht für Kinder bis zum zwölften Geburtstag, bei E-Bikes jetzt bis zum 14.

Zwölfjährige stirbt 30 Stunden vor der Helmpflicht
Erst am Donnerstag verunglückten zwei zwölfjährige Mädchen in Niederösterreich, die ohne Helm und zusammen auf einem E-Scooter unterwegs waren. Sie überfuhren mit dem elektrischen Roller eine Stopptafel, der Lenker eines Firmenbusses konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Eines der Mädchen starb, das zweite erlitt schwere Verletzungen.

Zudem wird die Alkoholgrenze auf 0,5 Promille gesenkt. Bei E-Bikes und Fahrrädern gelten weiterhin 0,8 Promille.

Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) sprach von einem „Meilenstein für den Verkehr in Österreich“. Mit der StVO-Novelle wurden auch die rechtlichen Grundlagen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigten Zonen geschaffen, wie sie etwa für die Wiener Innenstadt geplant sind. Das betrifft nur mehrspurige Fahrzeuge, die Kamera-Überwachung muss zweifach gekennzeichnet sein.

Verschärfungen für E-Mopeds im Oktober
Weitere Regelungen der Novelle werden am 1. Oktober in Kraft treten. Diese betreffen E-Mopeds, die von vielen Essenszustellerinnen und Essenszustellern genutzt werden. Diese werden dann als Kraftfahrzeuge klassifiziert und vom Radweg verbannt. Zudem werden eine Zulassungs-, Versicherungs-, Führerschein- und Sturzhelmpflicht in Kraft treten. Bisher gelten E-Mopeds noch als Fahrräder.

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