In der Brucknerhaus-Affäre gab es jetzt ein Teil-Urteil – und das dürfte dem ehemaligen Intendanten Dietmar Kerschbaum überhaupt nicht schmecken. Das Gericht sieht seine Entlassung als oberster Chef als gerechtfertigt an. Der Spruch ist nicht rechtskräftig, mit einer Entschädigung in Höhe von einer Million Euro dürfte es aber nichts werden.
Die Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA hat im Streit mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer Dietmar Kerschbaum einen ersten juristischen Erfolg erzielt, wie sie am Mittwochvormittag bekanntgab. Das Landesgericht Linz wies dessen Forderung nach einer Kündigungsentschädigung in Höhe von rund einer Million Euro ab.
Kerschbaum war am 9. Juli 2024 im Zuge der Brucknerhaus-Affäre entlassen worden. Er hatte seinen Rauswurf als ungerechtfertigt bezeichnet und eine entsprechende Entschädigung eingeklagt. Das Gericht folgte dieser Argumentation nun nicht und erkannte die Entlassung in diesem Punkt als rechtmäßig an.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Kerschbaum kann binnen vier Wochen Rechtsmittel einlegen. Offen ist weiterhin ein zweiter zentraler Punkt: Über Kerschbaums Forderung nach Schadenersatz wegen angeblicher Rufschädigung wurde noch nicht entschieden. LIVA-Aufsichtsratschef Professor Meinhard Lukas sprach von einem „Etappenerfolg“. Zugleich betonte er, dass das Verfahren insgesamt noch nicht abgeschlossen sei.
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