Verwandte abgezockt

Vermeintliche Goldgrube wurde zum totalen Flop

Vorarlberg
30.04.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Vorarlberger machte einer Verwandten ein „Zukunftsprojekt“ in Kroatien schmackhaft und luchste ihr 57.000 Euro ab. Als das Projekt in die Hosen ging, zeigte die Geschädigte den 50-Jährigen an.

Mehrere Stunden waren für den Prozess am Landesgericht Feldkirch angesetzt. Doch die Sache ging fast schneller über die Bühne, als der im feinen Zwirn erschienene Angeklagte seine stylishe Sonnenbrille wieder aufsetzen konnte. Dem 50-jährigen Vorarlberger wird vorgeworfen, einer Verwandten satte 57.000 Euro „abgeluchst“ zu haben. Sein Verteidiger Stephan Wirth winkt gleich ab und spricht von einer „reinen Familienangelegenheit“. Von einem vorsätzlichen Betrug könne jedenfalls keine Rede sein. Vielmehr sei es um „einen Plan für die Zukunft“ gegangen.

Angeklagte zeigt sich reuig
Ein Hotelprojekt sollte das große Geld bringen, finanziert über einen Kredit. Der Haken: Die eigens dafür in Kroatien gegründete Immobilienfirma schreibt bis heute genau null Euro Umsatz. Der Angeklagte selbst gibt sich reuig, übernimmt „die volle Verantwortung“ und zeigt sich zahlungswillig. Ob aus Einsicht oder Notwendigkeit, bleibt offen.

Aus dem Mund der Verteidigung klingt das so: „Mein Mandant hat alles für die Familie getan, diese oft beraten und quasi nur das Beste gewollt.“ So sei es innerhalb der Verwandtschaft zunächst um eine Umschuldung und die Aufstockung eines Kredits zum Kauf eines teuren Autos gegangen. „Da hatte mein Mandant die Idee, das Geld lieber in sein super Projekt in Kroatien zu investieren.“ Dass dieses letztlich keine Früchte getragen habe, könne man ihm nicht zum Vorwurf machen. Für den Verteidiger jedenfalls Grund genug, eine Diversion ins Spiel zu bringen – also ein Ende ohne Urteil.

Richter lässt Milde walten
Überraschend wenig Gegenwind kommt von Staatsanwalt Elias Zortea sowie dem Vorsitzenden Alexander Wehinger. Beide zeigen sich offen für einen Deal. Auch, weil der Angeklagte bisher unbescholten ist. Die Rechnung ist schnell gemacht: 10.000 Euro für die geschädigte Verwandte, dazu 700 Euro an die Gerichtskasse. Sechs Monate hat der derzeit Arbeitslose Zeit. Zahlt er brav, war es das. Zahlt er nicht, heißt es: zurück zum Start. Und dann gibt es kein „familiäres Missverständnis“ mehr, sondern ein handfestes Urteil.

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