Mit einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten kam am Dienstag die 50-jährige Geschäftsführerin jenes Lecher Hotels (Vorarlberg) davon, in deren Betrieb zwei Mitarbeiter im Zuge von Arbeiten im Pelletslager an einer Kohlenmonoxidvergiftung ums Leben gekommen sind.
Ein tödliches Drama erschütterte Vorarlberg: Im Februar 2023 werden im Pelletslager eines Hotels im Nobelskiort Lech zwei Männer leblos aufgefunden – der 23-jährige Hausmeister und der 53-jährige Hoteldirektor. Rasch steht fest: Kohlenmonoxidvergiftung. Ein Unglück, das nun ein juristisches Nachspiel hatte. Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Dienstag die 50-jährige Geschäftsführerin verantworten. Der schwere Vorwurf: grob fahrlässige Tötung.
Laut Staatsanwaltschaft habe sie „durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen den Tod der beiden Arbeitnehmer grob fahrlässig herbeigeführt“. Es habe an Unterweisungen gefehlt, Gefahren seien nicht ausreichend abgeklärt und keine fachkundige Aufsicht bestellt worden. Zudem sei es „üblich gewesen, Arbeiten im Pelletslager durchzuführen“.
„Habe niemanden in Bunker geschickt“
Die Angeklagte weist das entschieden zurück: „Ich habe niemanden in den Bunker geschickt“, betont sie und bekennt sich „nicht schuldig“. Ihr Verteidiger Rupert Manhart argumentiert, die Anlage sei genehmigt gewesen, alle Auflagen seien eingehalten worden. Für Betrieb und Sicherheit sei der verstorbene Direktor verantwortlich gewesen, zudem habe es „klare Anweisungen gegeben, den Bunker nicht zu betreten“.
Doch mehrere Zeugen zeichnen ein anderes Bild. Die Richterin hält ihre Aussagen für glaubwürdig: Die Hotelchefin habe wiederholt Arbeiten im Lager angeordnet. Der Direktor, als „sehr gewissenhaft“ beschrieben, habe eine Anweisung befolgt, Pellets händisch nachzuschaufeln – statt eine teure Fachfirma zu beauftragen. Ein Verantwortlicher für Sicherheit habe gefehlt. Die Angeklagte bleibt dabei: Der Raum habe „seit Jahren als gefährlich“ gegolten und sei eine „Sperrzone“ gewesen. Warum die beiden Männer ihn dennoch betraten, könne sie sich nicht erklären.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Nach fast achtstündiger Verhandlung spricht Richterin Franziska Klammer die Angeklagte lediglich wegen fahrlässiger Tötung schuldig und verhängt eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten Gefängnis. Auch ihre Konzession darf sie für die nächsten drei Jahre behalten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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