Nachspiel vor Gericht

Kundin blieb Raten schuldig, Autoverkäufer biss zu

Vorarlberg
29.04.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein warmer Augusttag, ein unscheinbarer Parkplatz in Feldkirch – und ein Autoverkauf, der nie einer wurde. Was mit einem Kaufvertrag und vereinbarten Hundert-Euro-Raten begann, endete mit Bissverletzungen, Krankenständen und der großen Frage: Wie weh tut ein Streit wirklich? Geklärt wurde dies am Dienstag vor dem Landesgericht Feldkirch.

Der 41-jährige Deutsche sitzt auf der Anklagebank, gegenüber die 51-jährige Kaufinteressentin. Die Fronten sind klar, was wirklich geschehen ist, weniger. Er räumt ein, sie gebissen zu haben. Sie spricht von schweren Verletzungen und vier Wochen Krankenstand. Ärztlich bestätigt sind lediglich fünf Tage. Ein Detail, das im Gerichtssaal plötzlich enorm an Gewicht gewinnt – denn zwischen fünf Tagen und vier Wochen liegt nicht nur Zeit, sondern auch der Unterschied zwischen einfacher und schwerer Körperverletzung.

„Ich habe nur weggewollt“
Verteidiger Martin Dörler antwortet sachlich. „Das ist weit nicht so schwer, wie behauptet.“ Sein Mandant sei bedrängt worden, die Frau habe durchs offene Autofenster nach ihm gegriffen, an ihm gezerrt und sogar das Lenkrad blockiert, weil sich der Mann geweigert hatte, ihr aufgrund der noch offenen Raten die Fahrzeugpapiere auszuhändigen. „Ich habe nur weggewollt“, ergänzt der Angeklagte.

Richterin Franziska Klammer zeigt sich auch skeptisch, was den vierwöchigen Krankenstand des Opfers betrifft. Zumal die Geschädigte einräumt, wegen einer Entzündung im anderen Arm bereits zuvor im Krankenstand gewesen zu sein. Dennoch will sie von ihrem Peiniger 5000 Euro Schmerzengeld.

Fortsetzung möglich
Einen Strich durch die Rechnung macht hier allerdings das gerichtsmedizinische Gutachten, das bescheinigt, dass die ihr vom Autoverkäufer zugefügten Bisswunden lediglich als eine leichte Verletzung zu beurteilen seien. Der Prozess endet mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung und 960 Euro Geldstrafe. Die Gebissene wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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