Justiz-Aufreger

Staatsanwaltschaft gegen Diversion für 71 NS-Taten

Oberösterreich
24.04.2026 10:00

Ein Mühlviertler Schichtarbeiter (26) wäre ohne Vorstrafe und nur 3500 Euro plus Verfahrenskosten davonkommen. Doch die Anklagebehörde stemmt sich nun gegen die Entscheidung des Landesgerichts Linz. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden, ob deren Beschwerde angebracht ist.

In gleich 71 Fällen soll ein Schichtarbeiter aus dem Bezirk Rohrbach widerliche antisemitische und rassistische Postings an Arbeitskollegen, Nachbarn und Freunde verschickt haben.

Die Empfänger bekamen unter anderem Bilder eines nackten jungen Mannes mit Hitlerbart und Geschlechtsteil, einen Mann mit Hakenkreuz am Hals und ein Standvideo-Bild auf dem eine Frau mit Hakenkreuzen auf ihren Bikinikörbchen zu sehen ist. Sein Handy-Entsperrcode bestand außerdem dreimal aus der Zahl 88 (steht für „Heil Hitler“).

Nur 4000 Euro Geldbuße
Anfang Dezember hatte sich der Mühlviertler deshalb wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz (§ 3g) im Landesgericht Linz verantworten müssen. Überraschenderweise wurde dem geständigen Mann dort ein Diversionsangebot (3500 Euro plus 500 Euro Verfahrenskosten) unterbreitet, das er freudig annahm. Denn damit bliebe ihm eine Vorstrafe erspart.

Allerdings: Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen diesen Beschluss nun Beschwerde eingebracht. „Wir sind der Ansicht, dass der Fall nicht diversionsfähig ist. Aufgrund der Vielzahl an inkriminierten Tathandlungen gehen wir von einer schweren Schuld aus“, erklärt StA-Sprecherin Ulrike Breiteneder gegenüber der „Krone“.

Ein Drei-Richter-Senat des OLG Linz muss nun darüber entscheiden. Spricht dieser sich gegen die Diversion aus, muss der Fall neu verhandelt werden.

Zitat Icon

Bei derart vielen dokumentierten Tathandlungen fehlt es aus unserer Sicht an jeglicher Basis für ein diversionelles Vorgehen. 

Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft

Kritiker sehen Beschwerde positiv
Beim Mauthausen Komitee und dem oö. Netzwerk gegen Rechtsextremismus, die scharfe Kritik an der ursprünglichen Entscheidung des Landesgerichts Linz geübt hatten, sieht man die aktuelle Entwicklung positiv.

„Dass die Staatsanwaltschaft versucht, die haarsträubende Straflosigkeit für einen vielfachen Wiederbetätiger doch noch zu verhindern, ist absolut richtig“, bekräftigt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi. „Nur mehr ein geringer Prozentsatz der stark zunehmenden rechtsextremen Taten führt zu Verurteilungen“, stellt Netwerk-Sprecher Robert Eiter fest. „Justizministerin Sporrer hat uns informiert, dass sie deshalb das Verbotsgesetz und seine Anwendung evaluieren lassen wird – eine sehr erfreuliche Initiative.“

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