Justizskandal?

Neonazi musste nach 71 Taten nur 3500 Euro zahlen

Oberösterreich
04.12.2025 18:00

Trotz einer Vielzahl an Taten hat ein 26-jähriger Oberösterreicher im Landesgericht Linz eine Diversion angeboten bekommen und bekommt dadurch keine Vorstrafe. Das Mauthausen Komitee ortet einen Justizskandal und verlangt nun eine Gesetzesänderung, damit derartige Schlupflöcher für erwachsene Neonazis künftig nicht mehr möglich sind.

Rassistische und antisemitische Hetze der übelsten Sorte hatte ein Mühlviertler (26) über soziale Netzwerke verbreitet und war damit ins Visier der Justiz geraten. Unter anderem postete er ein Hitler-Bild mit dem Satz „Es gibt keine Neger, nur schlecht verbrannte Juden“.

Insgesamt konnten diesem Mann 71 Fälle von Nazi-Propaganda nachgewiesen werden. Sein Handy-Entsperrcode bestand außerdem dreimal aus der Zahl 88 (steht für „Heil Hitler“).

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Erwachsene Täter haben in vielen Fällen eine gefestigte NS-Gesinnung. Doch seit der Reform des Verbotsgesetzes nutzen sie die Diversion als Schlupfloch.

Robert Eiter, Sprecher des Netzwerks gegen Rechtsextremismus

Diversionsangebot
„Und trotzdem hat ihm der Richter im Landesgericht Linz eine Diversion angeboten – er musste nur 3500 Euro bezahlen und alles war erledigt. Das hat der Neonazi natürlich dankend angenommen“, ärgert sich Willi Mernyi, Vorsitzender des Mauthausen Komitees. Auf die Weise bekam der 26-Jährige auch keine Vorstrafe, er musste nicht einmal eine Führung durch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen absolvieren.

„Nachdem die Staatsanwaltschaft Wels im Juli den Hitler-Auftritt eines Magistratsbediensteten als Belustigung und seinen Neonazi-Gruß als Satire eingestuft hat, ist das der nächste Justizskandal“, kritisiert Mernyi.

Unter anderem war ein Hitler-Bild (Symbolfoto) mit rassistischem und antisemitischem Text ...
Unter anderem war ein Hitler-Bild (Symbolfoto) mit rassistischem und antisemitischem Text verschickt worden.(Bild: APA/BARBARA GINDL)

Trend zur Straflosigkeit
Empört ist auch Robert Eiter vom Antifa-Netzwerk: „Es gibt beim Verbotsgesetz leider den Trend zur Straflosigkeit. Die Justiz erfüllt den antifaschistischen Auftrag der Verfassung zu wenig.“

Eiter und Mernyi verlangen für NS-Verfahren künftig ein Ende der Diversionsmöglichkeiten für Erwachsene: „Denn bundesweit hat es im Vorjahr fast so viele Diversionen für Erwachsene wie Verurteilungen (144 zu 177, Anm.) gegeben.“ 

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