Verfolgungsjagden gehören zum Alltag von Polizeibeamten – zuletzt am Montag in Sipbachzell, wo eine Polizistin sich mit einem Sprung vorm Auto eines 79-Jährigen retten musste. Doch trainieren kann man sie eigentlich nicht, und die Realität ist weitaus unspektakulärer, als man meinen mag. Aber unter welchen Umständen nimmt die Exekutive überhaupt die Verfolgung auf? Die „Krone“ hat nachgefragt.
Der 79-Jährige hatte 1,5 Promille intus, als er in Sipbachzell zu flüchten versuchte und schlussendlich doch gestoppt wurde. Und gleich zwei wilde Verfolgungsjagden hielten etwa die oberösterreichische Polizei in der vergangenen Woche in Atem. In Pasching sollte ein Fahrzeug kontrolliert werden, doch der Lenker (20) drückte stattdessen aufs Gas und raste mit bis zu 200 km/h durch die Gegend. Und in Steyregg hatten drei Georgier Geld aus einem Auto gestohlen und flüchteten fast 20 Kilometer, bevor sie gestoppt werden konnten.
Fahrsicherheitstraining in der Grundausbildung
Aber wie soll oder darf die Polizei in solchen Fällen reagieren? Wann macht es überhaupt Sinn, einen Flüchtigen mit dem Auto zu verfolgen? Die „Krone“ hat bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich nachgefragt. „Grundsätzlich ist es nicht so wie in einem Film oder Computerspiel“, betont Michael Babl, Pressesprecher der LPD. In der Grundausbildung müssen alle angehenden Beamten zu einem Fahrsicherheitstraining.
Grundsätzlich ist es natürlich nicht so wie in einem Film oder bei einem Computerspiel, wenn unsere Beamten eine Nachfahrt machen.

Michael Babl, Pressesprecher LPD OÖ
Bild: FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMM
Aber Verfolgungsjagden – sie werden bei der Polizei als Nachfahrten bezeichnet – lassen sich natürlich nicht wirklich trainieren. „Es ist auch von vielen Faktoren abhängig, ob und wie lange nachgefahren wird“, betont Babl. Denn natürlich dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch auf die eigene Sicherheit müssen die Beamten schauen.
Und selbstverständlich verfolge man einen flüchtigen Mordverdächtigen eher als einen Falschparker. „Aber auffallend ist, dass diese Nachfahrten meist nach Verwaltungsdelikten, wie Fahren ohne Führerschein, stattfinden.“
Eine Frage des Autos
Zudem gebe es einen weiteren Faktor, den man in der öffentlichen Wahrnehmung nur wenig beachtet: Bei den Streifenwagen handelt es sich meist um VW Touran, die noch dazu beladen sind und damit alles andere als herausragende Fahreigenschaften im Hochgeschwindigkeitsbereich haben. „Da hat es keinen Sinn, mit hoher Geschwindigkeit zu fahren“, gibt Babl zu bedenken. Und wer selbst schon einmal etwas schneller in eine Kurve gefahren ist, weiß, dass das mit einem sportlichen Auto deutlich einfacher ist, als mit einem familientauglichen Mini-Van.
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