In der Grazer Karlau soll ein 34-jähriger Wiener im September 2023 einen Mithäftling im Haftraum nicht nur vergewaltigt, sondern auch beinahe umgebracht haben.
Die Haftraumplätze in der Grazer Karlau sind rar, seit dem Umbau wurden diese sogar noch einmal reduziert, um Insassen Einzelhafträume zu ermöglichen. Doch diese Vision ist Schnee von gestern, denn die Belagszahlen steigen immer weiter. Und das in einer ohnehin schon beengten Umgebung, in der die geballte Ladung an Gefährlichkeit und Gewaltbereitschaft aufeinanderprallt.
Mit Gürtel durch den Haftraum gezerrt
Bereits im Zuge des Umbaus mussten Insassen in andere Anstalten verlegt, aber auch innerhalb der Karlau zusammengelegt werden. So kam es, dass sich nun auch ein 34-jähriger gebürtiger Wiener und ein weiterer Häftling, die sich bereits aus der gemeinsamen Zeit im forensisch-therapeutischen Zentrum in Wien-Mittersteig kannten, einen Haftraum teilen mussten.
Er sagte, es sei nicht fair, dass ich bald entlassen werde. Immerhin habe ich meine Ex fast abgestochen, und er habe nur ein Kind angegriffen.
Der Angeklagte
Laut Staatsanwältin spielten sich an einem Septembertag im Jahr 2023 horrende Szenen zwischen den beiden ab. Der siebenfach Vorbestrafte soll seinen Mithäftling erniedrigt, an einem Gürtel durch den Raum gezerrt und ihn auf den Kopf geschlagen haben. Mit dem Gürtel soll er ihn zudem intensiv gewürgt haben. Dann soll er seinen Kopf dreimal in eiskaltes Wasser im Waschbecken getunkt haben, sodass er fast keine Luft mehr bekam, und ihn vergewaltigt haben.
Doch warum kam es dazu? „Er sagte, es sei unfair, dass ich bald entlassen werde. Immerhin habe ich meine Ex fast abgestochen, er habe nur ein Kind angegriffen“, erklärt sich der 34-Jährige vor der Schöffensenats-Vorsitzenden Julia Riffel. „Daraufhin bin ich ausgezuckt und hab‘ ihn geschlagen. Vergewaltigt habe ich ihn aber nicht!“
Verurteilt wurde der Mann, der laut Gerichtspsychiater Manfred Walzl zurechnungsfähig, aber gefährlich ist, nicht. Denn der Schöffensenat hält es für durchaus möglich, dass das Opfer durch das intensive Würgen mit dem Gürtel sterben hätte können. Somit muss er sich in naher Zukunft wegen versuchten Mordes verantworten.
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