Pünktlich zum Osterfest gibt es für die Geflügelhalter eine erfreuliche Nachricht: Die landesweite Stallpflicht wurde am Karsamstag offiziell aufgehoben.
Nachdem die Stallpflicht aufgrund mehrerer mit der Geflügelpest infizierten Wildvögel verhängt worden war (auch in Vorarlberg war Ende Februar ein totes infiziertes Tier gefunden worden), hat sich die Lage nun so weit entspannt, dass die Zuständigen des Gesundheitsministeriums die Maßnahmen lockern konnten.
Wachsamkeit ist angesagt
Für Hühner, Gänse und Enten ist der „Stallarrest“ zwar aufgehoben, dennoch ist die Gefahr nicht gänzlich gebannt. Experten mahnen zur Wachsamkeit, denn die Herabstufung auf ein „erhöhtes Risiko“ bedeutet, dass die Geflügelpest nach wie vor in der Wildvogelpopulation präsent ist.
Deswegen gelten weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen: So dürfen die Tiere ausschließlich im Innenbereich gefüttert und mit Wasser versorgt werden. Auch muss weiterhin mit Netzen oder Zäunen sichergestellt werden, dass das Hausgeflügel keinen Kontakt zu Wildvögeln hat.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.