Fall in OÖ

Geflügelpest: 40 Tauben mussten getötet werden

Oberösterreich
26.03.2026 17:15
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

40 Tauben mussten getötet werden – Grund: In einer privaten Haltung wurde eine Art der Geflügelpest nachgewiesen. Rund um den Ausbruchsort in Oberösterreich wurden aber keine weitreichenden Maßnahmen gesetzt. Die Behörden drängen aber auf die Einhaltung von Präventivmaßnahmen.

In Oberösterreich ist am Donnerstag ein Fall von New Castle Disease (NCD), auch Atypische Geflügelpest genannt, bekannt geworden. Die meldepflichtige hochansteckende Viruserkrankung betrifft vor allem Tauben, aber auch Haus- und Nutzgeflügel. Im Bezirk Vöcklabruck ist eine private Taubenhaltung infiziert, 40 Vögel seien getötet worden, informierte das Land. Eine Übertragung auf den Menschen sei eher auszuschließen, eine Infektion könne aber zur Bindehautentzündung führen.

Nicht nur Tauben befallen
Zuletzt war NCD im Hausgeflügel in Österreich 1997 aufgetreten. Bei Wildtauben sowie bei Haus- und Hobbytauben wurde das Virus jedoch immer wieder nachgewiesen. 2025 kam es bei Wildvögeln in der Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich und in Wien zu vermehrten Ausbrüchen. Es handelte sich allerdings um einen an Tauben angepassten Virusstamm, der in Österreich bisher nicht im Hausgeflügel nachgewiesen wurde. Seit Februar 2026 werden jedoch in Bayern und in Brandenburg fortlaufend NCD-Ausbrüche vor allem in Legehennenherden und Putenbetrieben gemeldet.

Tote Tauben melden
Um das Hausgeflügel zu schützen, rät das Land daher zur Impfung der Tiere. Im Gegensatz zur Vogelgrippe bestehe bei NCD diese Möglichkeit. Um eine Übertragung auf Nutztiere zu vermeiden, sei auch das Einhalten von Biosicherheitsmaßnahmen „von höchster Bedeutung“. Dies bedeutet, man soll bestmöglich den indirekten wie direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindern. Daher wird auch zur Errichtung von Hygieneschleusen in den Betrieben geraten. Zur Früherkennung und zur Verhinderung einer Ausbreitung sollen tot aufgefundene wild lebende Tauben bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

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