Zunehmendes Problem

Deepfake-Pornos nicht strafbar: Gesetz gefordert

Steiermark
01.04.2026 06:00

KI-erstellte Nacktbilder, die in gewaltvollem oder pornografischem Zusammenhang online verbreitet werden, stehen nicht ausdrücklich unter Strafe. Die steirischen Grünen machen Druck auf Wien.

Der Fall Fernandes schockiert und ist derzeit Anlass für Debatten. Vor allem jene der Strafbarkeit von Deepfakes im Netz. Pornografische Bilder, erstellt mit künstlicher Intelligenz von echten Personen, verbreiten sich rasend schnell. Und das nicht erst, seit die deutsche Schauspielerin den Mut hatte, ihre Geschichte öffentlich zu machen. Ihr Ex-Mann Christian Ulmen soll über  Jahre Fake-Nacktbilder von ihr im sexualisierten Kontext im Netz verbreitet haben.

Die steirischen Grünen fordern die Landesregierung auf, mehr Druck Richtung Wien auszuüben, um Gesetzeslücken zu schließen. Denn in Österreich steht die Erstellung missbräuchlicher Deepfakes nicht ausdrücklich unter Strafe.

„Riegel vorschieben, heute statt morgen“
Justizministerin Anna Sporrer und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner haben zuletzt Maßnahmen angekündigt. Die Grünen fordern, dass all dies schnell passiert. „Deepfake-Videos überschwemmen das Internet. Sie verletzen die Persönlichkeitsrede aufs Schärfste und haben massive Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen – übrigens fast immer Frauen. Die Politik muss dem einen Riegel vorschieben, und zwar besser heute als morgen“, sagt die Grüne Landtagsabgeordnete Veronika Nitsche. Sie wird einen Antrag im Landtag einbringen.

Eine Analyse aus dem Jahr 2023 zeigt, wie rasant Deepfakes zunehmen und dass 98 Prozent der untersuchten Videos pornografischer Natur und 99 Prozent der Betroffenen Frauen sind.

Veronika Nitsche und Anna Slama
Veronika Nitsche und Anna Slama(Bild: KuroSimon)

Mehr Pflichten für Plattformen und Opferhilfe
Die steirischen Grünen fordern auch, dass Plattformen und KI-Anbieter in die Pflicht genommen werden und wirksame technische Schutzmechanismen implementieren. Außerdem wollen sie, dass die Opferhilfe ausgebaut und Strafverfolgungsbehördenverstärkt auf das Thema geschult werden.

Initiiert von Gemeinderätin Anna Slama, hat die Grazer Politik bereits einstimmig beschlossen, den Bund zum Handeln aufzufordern. „Das Erstellen sexualisierter Bilder durch KI-Bots wie Grok ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine gravierende Form digitaler Gewalt. Einmal erstellte Bilder lassen sich kaum mehr aus dem Netz entfernen – die Betroffenen bleiben schutzlos zurück.“ Slama fordert klare gesetzliche Regelungen, „die sowohl die Erstellung als auch die Verbreitung solcher Inhalte verbieten.“

Strafrechtlich könnten Deepfake-Pornos derzeit etwa unter Cybermobbing (§ 107c StGB) oder sexuelle Belästigung (§ 218 StGB) fallen, eigenen Straftatbestand gibt es aber keinen. 

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