Urteil in der Schweiz
Haferdrink darf nicht „Milch“ genannt werden
Weil Milch ein „durch Melken gewonnenes Erzeugnis aus der Eutersektion von Tieren der Gattung Säugetiere“ ist, hat nun ein Schweizer Gericht untersagt, vegane Alternativen zu Milch als „Milch“ zu bezeichnen.
Konkret ging es um ein Haferdrink des Lebensmittelherstellers Danone. Das Unternehmen hatte darauf mit der Aufschrift „not milk“ geworben, wobei ein weißer Tropfen den Buchstaben „i“ in „Milk“ ersetzte (siehe Bild oben).
Das Zürcher Kantonslabor untersagte den Verkauf des Produkts bereits im März 2022, da es gegen die Bestimmungen des Lebensmittelrechts verstoße. Dieser Entscheid wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt, worauf Danone den Fall an das Bundesgericht weiterzog.
Danone will Urteil respektieren
Die Lausanner Richter wiesen die Beschwerde nun ab. Gemäß Lebensmittelgesetz dürfen Präsentation und Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht irreführend sein, insbesondere hinsichtlich Herstellung, Zusammensetzung und Art des Produkts. Diesen Entscheid werde Danone Schweiz umsetzen und die entsprechenden Anpassungen vornehmen, teilte ein Sprecher am Freitag mit.









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