Was betroffen ist

Veggie-Burger darf weiterhin so heißen, aber …

Innenpolitik
05.03.2026 18:52
Porträt von krone.at
Von krone.at

„Veggie-Burger“, „Seitan-Schnitzel“ und „Soja-Würstchen“: Solche Bezeichnungen für Fleischersatzprodukte bleiben in der EU vorerst erlaubt. Wohl aber kommt ein Namensverbot für vegetarische Alternativen, was spezifische Teile eines Tieres betrifft – und auch für „fleischlosen Leberkäse“ oder „vegane Hühnernuggets“.

Die EU denkt bekannterweise schon seit längerer Zeit darüber nach, dass Bezeichnungen wie „Burger“, „Schnitzel“ oder „Wurst“ der Fleischindustrie vorbehalten bleiben sollen. Nach heftiger Kritik an dem geplanten EU-Namensverbot – vor allem wegen des Aufwands für Umbenennungen, Marketing oder neue Verpackungen – stehen die gängigen Namen nach Verhandlungen zwischen Vertretern aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder am Donnerstag in Brüssel nun aber nicht auf einer Liste künftig verbotener Bezeichnungen. 

Nicht für Tiere oder Fleischteile
Wohl aber auf der Liste stehen nach Angaben der Europaabgeordneten spezifischere Bezeichnungen, die sich auf Tiere, Tierteile, Fleischarten oder Teilstücke beziehen. So dürfen Begriffe wie Rind- oder Schweinefleisch, Hühnerkeulen oder Rinderhüfte nicht für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Und auch „fleischloser Leberkäse“ oder „vegane Hühnernuggets“ sind künftig tabu.

„Mehrheit der Verbraucher ist nicht verwirrt“
Die französische Europaabgeordnete Céline Imart hatte ein weitreichenderes Verbot vorgeschlagen und wollte damit nach eigener Aussage die Interessen französischer Rinderbauern schützen. Sie vertritt zudem die Auffassung, im Supermarkt gebräuchliche Namen wie Veggie-Burger seien irreführend. Verbraucherorganisationen wie BEUC widersprachen ihr vehement. „Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ist über diese Begriffe nicht verwirrt“, erklärte die BEUC-Expertin Irina Popescu. Sie forderte die EU-Gesetzgeber auf, stattdessen für klare Kennzeichnungen zu sorgen. 

Die Diskussion um die Bezeichnungen war Teil der Beratungen über ein Gesetzespaket, mit dem die EU die Position europäischer Landwirtinnen und Landwirte in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken will. Das Europaparlament und der Rat der 27 Staaten müssen das Paket noch final absegnen. Die Entscheidung vom Donnerstag gilt bis Ende 2027.

„Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht“
ÖVP-Mandatar Alexander Bernhuber lobte den Kompromiss, er schaffe Klarheit für die Konsumentinnen und Konsumenten. Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) war für das Verbot und ließ am Abend per Aussendung wissen: „Dort wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht. Außerdem ist es eine wichtige Weichenstellung, dass künstlich erzeugte Zellprodukte aus dem Labor künftig nicht mehr als Fleisch bezeichnet werden dürfen.“ Konsumenten hätten ein Recht darauf, auf den ersten Blick zu erkennen, was sie vor sich haben.

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