Diese Vorwürfe lassen einen erstarren. Doch für Dutzende brutal gequälte Tiere, die sterben mussten, drohen einem 58-jährigen Österreicher am Donnerstag im Wiener Landl maximal zwei Jahre Haft. Warum er dennoch vor Geschworene muss ...
Die verstörende Anklage der Staatsanwaltschaft Wien umfasst drei Bereiche: nationalsozialistische Wiederbetätigung, Missbrauchsdarstellungen Unmündiger und Tierquälerei. Aufgeflogen sind die schrecklichen Vorwürfe gegen einen 58-jährigen Österreicher in Deutschland, wo er in einer WhatsApp-Gruppe aktiv war. Dort soll er die abscheulichen Bilder und Videos gepostet haben, die ihn in Ledermontur, mit SS-Zeichen oder Hakenkreuzbinde am Oberarm, schwarzen Springerstiefeln und Lederpeitsche zeigen.
Nager mussten schlimme Qualen durchleiden
Im Mittelpunkt der Videos, die sichergestellt wurden, sind Kleintiere wie Kaninchen, Ratten, Hühner oder Spatzen. Die StA wirft dem Mann vor, diese in „zumindest 24 Angriffen auf qualvolle Art getötet zu haben“.
In der Anklage ist etwa die Rede davon, dass er – eine Ledermontur tragend und untenrum entblößt – eine Ratte noch lebendig angenagelt, ausgepeitscht, mit einer brennenden Zigarette gequält und ihr die Ohren abgeschnitten habe.
Die Causa zeigt, dass der Stellenwert der Tiere viel zu gering ist und das Gesetz dringend nachgebessert werden muss.

Anwalt Rudolf Mayer
Bild: Zwefo
Anwalt kämpft um den Stellenwert der Tiere
Für abscheuliche Angriffe wie diese gibt es in Österreich maximal zwei Jahre Haft. Einer, der das vehement kritisiert, ist der bekannte Strafverteidiger und Tierschützer Rudolf Mayer: „Die Causa zeigt, dass der Stellenwert der Tiere viel zu gering ist und das Gesetz dringend nachgebessert werden muss.“
Im konkreten Fall wiegt das Versenden von Bild- und Videodateien mit nationalsozialistischem Inhalt schwerer, weshalb dem Mann immerhin sechs Monate bis fünf Jahre Haft drohen und er wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung vor Geschworenen Platz nehmen muss. Während die zigfache Tierquälerei nicht als „Verbrechen“, sondern als „Vergehen“ angeklagt ist.
Dass bei ihm auch zahlreiche Missbrauchsdarstellungen Unmündiger, die geschlechtliche Handlungen von erwachsenen Männern mit Kindern zeigen, sichergestellt wurden, erhöht den Strafrahmen nicht.
Kombinierte Persönlichkeitsstörung
Der Mann wurde schon vor Längerem aus der U-Haft entlassen – ein Gutachter attestierte bei ihm eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Allerdings sei laut dem Sachverständigen mit bestimmten Weisungen eine bedingte Unterbringung, sprich eine Behandlung in Freiheit, möglich.
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