Wegen grenzüberschreitender Prostitution musste sich am Dienstag eine Ungarin (35) am Landesgericht Wels verantworten. Sie habe eine 22-jährige Landsfrau nach Wels gelockt, um dort als Konditorin zu arbeiten – stattdessen arbeitete sie kurz darauf in einer Wohnung als illegale Prostituierte.
Die bildhübsche und zierliche 22-jährige Ungarin habe in ihrem Heimatland als Konditorin gearbeitet, sei aber zuletzt arbeitslos gewesen. Auf Facebook sei sie auf eine Anzeige der Angeklagten gestoßen und daraufhin nach Wels gereist. Doch dort angekommen, habe die 35-Jährige ihrer verschüchterten jüngeren Landsfrau Dessous angezogen, sie fotografiert und mit einem Profil auf einer Erotik-Plattform ausgestattet. Dann habe sie ein Zimmer am Welser Stadtplatz angemietet, in dem die junge Ungarin schließlich Freier empfangen habe, bis bei der Polizei eine Anzeige wegen illegaler Wohnungsprostitution einging.
Nicht ganz klipp und klar
Würde es nach der Anklage gehen, die die Staatsanwältin am Dienstag am Landesgericht Wels vortrug, wäre alles klipp und klar – ein eindeutiger Fall von grenzüberschreitender Prostitution, wo junge Frauen unter falschen Vorwänden ins Land gelockt und schließlich von Zuhältern ausgenutzt werden. Die zweifach vorbestrafte Angeklagte bekannte sich aber nicht schuldig: „Ich kenne diese Frau nicht“, betonte sie mehrmals.
Einige Unklarheiten
Ganz so einfach dürfte es aber in diesem Fall nicht sein. Schnell war klar, dass vertagt werden müsse: Die 22-Jährige selbst war nämlich nicht als Zeugin zugegen, sondern ungreifbar. Nach ihr wird derzeit gefahndet. Auch weitere Zeugen sollen beim nächsten Termin noch einvernommen werden, wie etwa der anonyme Anzeiger, der selbst als Freier bei der jungen Ungarin zu Gast gewesen war, sowie ein mysteriöser Ungar. Die Angeklagte beharrte nämlich beim Prozess darauf, die Wohnung eigentlich für ihn angemietet zu haben, weil er sie um eine Bleibe in Wels gebeten habe. Einvernommen werden soll auch noch der Vermieter.
Fehlende Zeugen
Verteidiger Michael Lanzinger meinte auch, dass jener mysteriöse Ungar und die gesuchte 22-Jährige in Ungarn an derselben Adresse gemeldet gewesen und wohl auch eine Beziehung geführt hätten. Außerdem gäbe es Hinweise darauf, dass die junge Frau bereits zuvor in Rumänien und nach ihrem Untertauchen in Österreich noch dem horizontalen Gewerbe nachgegangen sei.
Fortsetzung soll Klarheit bringen
Dem gegenüber stehen die Beweise der Anklage: Die zweifach Vorbestrafte hatte die Wohnung angemietet, die Fotos für das Erotik-Profil seien in ihrer Wohnung entstanden, und dort habe man auch die Dessous gefunden. Zuletzt sei auch die IP-Adresse, von der der Account erstellt worden war, dem Mobiltelefon der Angeklagten zuzuordnen gewesen. Ob die Vorwürfe halten, wird sich am zweiten Verhandlungstag, dem 9. Juni, zeigen.
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