„Arbeit macht frei“
KZ-Tor nachgebaut: Nazi-Skandal vor Finanzamt
Schockierender Fall in Bayern: Eine unbekannte Person hat einen Nachbau des KZ-Tores von Auschwitz vor einem Finanzamt aufgestellt. Nun ermittelt die Polizei.
Am Freitagmorgen wurde das Holzgestell mit der Inschrift „Arbeit macht frei“ vor dem Finanzamt in der niederbayrischen Stadt Eggenfelden gefunden.
Seitenteile aus mehreren Hakenkreuzen zusammengesetzt
Dabei sollen die Seitenteile des Tores aus mehreren Hakenkreuzen zusammengesetzt worden sein. Sogar das Detail des umgedrehten Buchstabens „B“ vom originalen Tor des KZ Auschwitz 1 berücksichtigte der Täter.
Aufgebaut wurde das Tor über einem Schild, das auf einen Behindertenparkplatz hinweist. Gerade im Zusammenhang mit Konzentrationslagern, in denen auch behinderte Menschen gezielt ermordet wurden, ein schockierender Vorgang.
Fingerabdrücke sichergestellt
Das Tor wurde vor Ort von der Polizei abgebaut. „Es wurde sichergestellt und wird jetzt kriminaltechnisch untersucht“, sagte die zuständige Polizeikommissarin gegenüber der „Bild“-Zeitung. Dabei sicherten die Beamten Fingerabdrücke vom lackierten Holz und der Konstruktion, mit der das Tor an Ort und Stelle gehalten wurde.
KZ Auschwitz
- „Arbeit macht frei“ steht über dem Eingangstor des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz in Polen. Der Satz war eine bewusste Lüge der Nationalsozialisten. Er sollte Häftlinge täuschen und verhöhnen. Für die Menschen, die nach Auschwitz deportiert und dort eingesperrt wurden, bedeutete Arbeit nicht Freiheit, sondern Ausbeutung, Gewalt und Tod.
- Den Schriftzug mussten die Häftlinge selbst herstellen. Einer von ihnen war der Kunstschmied Jan Liwacz. Später erzählt er, dass die Häftlinge bewusst einen kleinen Fehler in den Schriftzug einbauten – als leises Zeichen des Widerstands (der Buchstabe B im Wort „Arbeit“ steht auf dem Kopf).
- In dem Lager starben zwischen 1940 und 1945 1,1 bis 1,5 Millionen Menschen, die allermeisten davon Juden. Der Satz „Arbeit macht frei“ ist zum Symbol dafür geworden.
Täter droht Anzeige wegen Volksverhetzung
Dem Täter droht nun eine Anzeige wegen Volksverhetzung. Der Ausspruch „Arbeit macht frei“ ist in Deutschland zwar nicht grundsätzlich verboten. In Verbindung mit der Nazi-Ideologie, also den eingearbeiteten Hakenkreuzen, steht aber Volksverhetzung im Raum.
Zudem ermittelt die Polizei wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Die Ermittlungen hat die Kriminalpolizeiinspektion Passau übernommen.









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