Einmal im Jahr muss jede steuerpflichtige Person eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt ist für all diese Steuern – ob Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer oder Umsatzsteuer – verantwortlich. Diese werden mit den beigelegten Belegen kontrolliert und elektronisch erfasst.
Über 6.800 Personen sind beim Finanzamt angestellt. Je nach Größe dessen sind die Angestellten in Teams aufgeteilt; etwa 14 pro Finanzamt. Die Zuständigkeiten des Finanzamtes lassen sich grob in drei Teile gliedern: das Wohnsitzfinanzamt, das Betriebsfinanzamt und das Lagefinanzamt. Das Wohnsitzfinanzamt ist zuständig für die Erhebung der Einkommens-, Umsatz- und Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge und Kammerumlagen. Das Betriebsfinanzamt vor allem für Körperschafts-, Umsatz-, Lohn- und Kapitalertragssteuer, Dienstgeberbeiträge und die Feststellung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieben zuständig. Das Lagefinanzamt unter anderem für die Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.