„Ich hab‘ jetzt eingesehen, dass ich ein wirklich starkes Alkoholproblem hab“, sagt die 33-Jährige vor Wiener Geschworenen. Dafür brauchte es jedoch anscheinend neun Vorstrafen. Die letzte, weil sie einen Bim-Fahrgast ohrfeigte und in den Unterarm bis. Von der Wiederbetätigung – sie schrie währenddessen Nazi-Parolen – wurde sie jedoch freigesprochen. In Haft muss sie trotzdem.
„Sie hat ein Vorstrafenregister, das mehr als nur betrüblich ist. Sie hat das ganze Strafgesetzbuch schon durchlebt. Nur nicht das nationalsozialistische Verbotsgesetz“, beginnt Verteidiger Norbert Wess. Bis jetzt – denn seine Mandantin sitzt wegen Wiederbetätigung vor den Geschworenen.
Biss in Unterarm: Angeklagte hat Hepatitis
Weil die 33-Jährige die Türe einer Wiener Straßenbahn blockierte und sich partout nichts sagen lassen wollte, kam es zum Streit mit einem Fahrgast. Bis die beiden sich sogar am Boden wälzten – Ohrfeige und Biss in den Unterarm durch die Frau inklusive. Was besonders verheerend hätte enden können, denn die Angeklagte hat Hepatitis-C. Die Viruslast ist nur glücklicherweise so gering, dass es nicht übertragbar ist.
Weil sie nach dem Angriff dann auch noch Nazi-Parolen und ausländerfeindliche Äußerungen rief, sich lautstark empörte, warum sie als Österreicherin festgenommen wird, ist jetzt ein Schwurgericht zuständig.
Acht Vorstrafen und offene Strafhaft
Zweimal ließ die Obdachlose den Prozess bereits sausen. Warum? „Sie war schon am Weg und ist wieder umgedreht, weil sie so Angst vor dem Verfahren hatte.“ Dabei stand die 33-Jährige schon einige Male vor einem Richter – sie hat bereits acht Vorstrafen. Außerdem hatte die Angeklagte noch eine Strafhaft offen. Die sitzt sie nun ab, nach der Festnahmeanordnung, als der letzte Termin platzte.
Ich bin überhaupt nicht so ein Mensch, der solche Sachen in den Mund nimmt. Ich hab‘ selbst Freunde, die Ausländer sind.
33-Jährige zur Anklage wegen Wiederbetätigung
Kleinlaut meint die Frau zur Anklage: „Wir haben gestritten in der Straßenbahn, das weiß ich noch.“ Und dass sie täglich mehrere kleine Schnapsfläschchen und Wodka trinkt. „Ich hab‘ jetzt eingesehen, dass ich ein wirklich starkes Alkoholproblem hab.“
„Hatte immer Fünfer in der Schule“
Zu den Nazi-Parolen lieferte die Wienerin eine viel gehörte Verantwortung in solchen Verfahren: „Ich bin überhaupt nicht so ein Mensch, der solche Sachen in den Mund nimmt. Ich hab‘ selbst Freunde, die Ausländer sind.“ Da habe der Alkohol aus ihr gesprochen. „Interessieren Sie sich für Geschichte?“, hakt der vorsitzende Richter nach. „Nein, ich hab‘ leider immer Vierer und Fünfer gehabt in der Schule.“
Für einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz ist das natürlich keine Ausrede. Die Geschworenen sprechen die 33-Jährige aber trotzdem frei. Die Absicht, das grausame Regime von damals zu verherrlichen, sehen sie nicht. Also gibt es nur sechs Monate Gefängnis für die Körperverletzung des Fahrgastes.
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