Unter den Vermietern von Ferienwohnungen sorgt ein Schreiben der Stadt Gmunden in Oberösterreich für Unmut. Sie müssen dem Stadtbauamt melden, ob sie im Haus wohnen – wenn nicht, machen sie sich strafbar. Wenig Freude mit der Überprüfung hat auch der Tourismusmanager der Region. Insgesamt verfügen die Privatvermieter über ein Drittel der Betten.
Ob und wann die geplanten Hotels im Seeviertel und im Toscanapark in Gmunden errichtet werden, bleibt ungewiss. „Deshalb sind wir über jede Unterkunftsmöglichkeit froh. Dennoch muss alles seine Ordnung haben. Wir müssen der Meldepflicht nachkommen“, rechtfertigt ÖVP-Stadtchef Stefan Krapf die Aktion scharf gegen Privatzimmervermieter. Sie verfügen über rund ein Drittel der 1460 Betten in der Traunseestadt.
„Räumliches Naheverhältnis“
Insgesamt verschickte die Stadt rund 35 Schreiben an die Besitzer der Ferienwohnungen. Sie müssen melden, ob sie selber auch in dem Haus wohnen, in dem sie bis zu maximal zehn Betten vermieten. Ein „räumliches Nahverhältnis“ – so die Formulierung im Brief – müsse gegeben sein, sonst stelle es ein widmungswidriges Handeln dar, das untersagt werden kann.
„Seit Jahren hat das niemanden gestört, dass ich nicht in dem Haus wohne, jetzt auf einmal soll es nicht erlaubt sein. Die Stadt hat nichts gegen Nebenwohnsitze, dafür will sie Privatzimmervermieter loswerden“, ärgert sich ein betroffener Vermieter.
Konsequenzen noch offen
„Über Konsequenzen haben wir noch nicht nachgedacht. Wir wollen alle Daten haben, da wir von einigen Airbnbs wissen, dass sie nicht gemeldet sind“, erklärt Krapf. Tatsächlich gibt es das Gesetz schon lange, es wurde nur noch nie so streng kontrolliert. Hintergrund der nunmehrigen Entwicklung dürften die politischen Debatten um steigende Immobilienpreise und die Vermietung von Unterkünften durch Spekulanten sein.
Ruf nach rundem Tisch
Wenig Freude mit dem städtischen Schreiben hat Tourismusmanager Andreas Murray: „Sollten wir Betten verlieren, ist die Aktion für den Tourismus sicherlich nicht förderlich. Ich bin dafür, dass wir uns an einen Tisch setzen und über dieses uralte Gesetz reden. Es gehört novelliert, es ist aber nicht einfach.“
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