Unrühmliches Ende der glamourösen Ehe eines bekannten Unternehmers aus Wien. Am Donnerstag traf sich das einstige Vorzeigepaar im Gericht wieder – konkret vor der Strafrichterin im Wiener Landl. Denn die Ex-Frau des erfolgreichen Geschäftsmanns ist wegen gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt. Den sie an ihm begangen haben soll.
Manfred Ainedter, Anwalt des prominenten Opfers, besteht vor der Urteilsverkündung auf der Verlesung von Details aus dem Scheidungsvergleich. „Sie erhält eine Eigentumswohnung zum Kaufpreis von 2,8 Millionen Euro; ... aus der Aufteilung des Vermögens 2,4 Millionen Euro; ... monatlichen Unterhalt in der Höhe von 6800 Euro“, trägt Frau Rat vor.
Im Prozess Übergabe von 2000 Euro an das Opfer
Die Angeklagte lauscht angespannt. „Es tut mir leid, was passiert ist. Ich übernehme die Verantwortung“, sagt sie. Und weiter: „Es war eine belastende Zeit für mich. Die Familie, um die ich lange gekämpft habe, ist auseinandergefallen. Ich werde den Schaden wiedergutmachen.“ Der im Vergleich zu den oben genannten Summen verschwindend gering ist. Und dadurch umso unangenehmer ...
Es ist unfassbar, wie die Gutmütigkeit des Opfers ausgenutzt wurde.

Manfred Ainedter vertritt den Unternehmer
Bild: Gerhard Bartel
Was ist passiert? Der erfolgreiche Geschäftsmann und seine Ex-Frau lebten nach der Scheidung noch einige Monate im selben Haus an nobler Wiener Adresse. „Wenn ich abends heimkomme, stelle ich meine Aktentasche immer an den exakt gleichen Platz im Schuhraum. Ich bin ein sehr genauer Mensch“, so der Mann als Zeuge. „Montagfrüh geb ich immer 1000 Euro ins Börserl. Eines Abends zählte ich, da waren es nur noch 900.“ Als dies öfter vorkam, installierte der Unternehmer eine Kamera. Und traute seinen Augen nicht: Es war seine Ex-Frau, die sich bediente. Dokumentierte 18 Mal. Für die StA Wien gewerbsmäßiger Diebstahl.
Schlagabtausch der Rechtsanwälte
In dem ungewöhnlichen Prozess zahlt die Frau im Wiener Landl 2000 Euro in bar zurück. Es kommt zum Schlagabtausch der Anwälte. Ainedter wählt harte Worte: „Es ist unfassbar, wie die Gutmütigkeit des Opfers ausgenutzt wurde. Die Frau hat Millionen bekommen und sieht sich bemüßigt, aus dessen Brieftasche Hunderter zu fladern“, spricht weiter von „Rücksichtslosigkeit“ und „Gemeinheit“.
Sie haben zusammen gewohnt. Es gab keine strenge Unterscheidung zwischen Dein und Mein.

Alexander Prenner vertritt die angeklagte Frau
Bild: MPW Rechtsanwälte
Richterin: Freispruch aus rein rechtlichen Gründen
Alexander Prenner, der die Frau vertritt, kontert: „Sie haben zusammen gewohnt. Es gab keine strenge Unterscheidung zwischen Dein und Mein.“ Er pocht darauf, dass juristisch betrachtet eine Hausgemeinschaft bestanden habe. Deswegen dürfe dieses Delikt nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Vielmehr müsse das Opfer Privatanklage erheben.
Frau Rat folgt dieser Argumentation: „Freispruch aus rein rechtlichen Gründen.“ Ainedter kündigt an: „Sollte die Staatsanwältin nicht berufen, werden wir Privatanklage einbringen.“
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