Funktioniert habe das "System" mit abgelaufenen, aber gekennzeichneten Fahrscheinen, hieß es. So mutierte ein ungültiger Fahrschein mit notierter Dienstnummer zum "Persilschein" für den Fall einer Kontrolle. Angeklagt wurde ein Gesamtschaden von 110.000 Euro. Diesen hatte die Staatsanwaltschaft per Hochrechnung ermittelt. Doch schon beim Prozessauftakt am 8. Mai hatten sich die Verteidiger gegen die "Milchmädchen-Rechnung" bei der Schadenshöhe gesträubt. Der Großteil der Angeklagten bekannte sich nicht schuldig.
"Schadenshöhe nicht feststellbar"
Staatsanwältin Gertraud Pichler sah in ihrem Schlussplädoyer zwar den Vorhalt der Anklage als bewiesen, konnte aber die Schadenshöhe nicht aufrechterhalten. Letztlich entschieden die Schöffen mit der vorsitzenden Richterin, dass 17 Angeklagte freizusprechen seien. "Es ist in keiner Weise von systematischem Vorgehen zu sprechen", begründete die Richterin. "Eine Hochrechnung anzulasten, ist nicht möglich." Die vom Sicherheitsunternehmen bezahlten 500.000 Euro Schadenswiedergutmachung an die Holding Graz wertete sie als "Ergebnis aus Vertragsverhandlungen" - diese könnten keine Grundlage für einen Schuldspruch sein.
Schuldig sei dagegen der 54-jährige Betriebsrat. Er fasste wegen des Verbrechens der Untreue als Bestimmungstäter vier Monate bedingte Haft aus - ebenso eine der geständigen Angeklagten. Da die Schadenshöhe laut Gericht jedoch "nicht feststellbar" gewesen sei, galt ein Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft für eine Schadenshöhe unter 3.000 Euro.
Bei vier Angeklagten setzten Schöffen und Richterin eine Diversion fest: Die Beschuldigten müssen zwischen 500 und 1.000 Euro zahlen. Der Verteidiger des Betriebsrats kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die schuldig gesprochene Frau sowie die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.
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