Seit Monaten liegt der Gerichtsschleier über der Landwirtschaftskammer – der ehemalige Direktor Nikolaus Lienbacher und die ehemalige Leiterin der höchsten Stabstelle wurden entlassen. Derzeit sind beide Fälle separat vor dem Arbeitsgericht.
Nun gab es ein erstes Urteil: Das Gericht sah die Entlassung der Stabstellenleiterin als formell unwirksam an. Die Entlassungen wären ohne Vorstand erfolgt. Zudem habe nur der Kammerpräsident unterschrieben.
Peter Huber, Anwalt von Lienbacher, sagt: „Das ist richtungsweisend, weil die Entlassung bei meinem Mandanten gleich gelautet hat und nur die Unterschrift des Präsidenten drauf war und der Vorstand zuvor nicht damit befasst wurde.“
Es ist davon auszugehen, dass die Landwirtschaftskammer das Urteil bekämpfen wird und der Fall vor das Oberlandesgericht Linz geht.
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