Am 19. März kaufte sich ein führerscheinloser Oberösterreicher (19) einen Audi A4 und raste noch am selben Tag auf der A10 der Polizei davon – eine Verfolgungsjagd über 90 Straßenkilometer, die erst durch eine Straßensperre endete. „Ich hatte Panik vor der Polizei“, meinte der zweifach vorbestrafte Verkehrsrowdy zur Richterin.
Mit bis zu 190 km/h bretterten der 19-jährige Angeklagte und sein erst 17-jähriger Beifahrer im frisch gekauften Audi ohne Kennzeichen über die Tauernautobahn und danach weiter über die B311 bis nach Gries im Pinzgau. Dort konnte die Polizei den Wagen mit einer Straßensperre stoppen. Über 90 Straßenkilometer zog sich die Verfolgungsjagd. Der Fahranfänger soll auch mehrere Streifen versucht haben, abzudrängen.
Geständnis und ein „tut mir leid“
Am Freitag wurde der zweifach vorbestrafte Oberösterreicher aus der Untersuchungshaft zum Prozess ins Landesgericht Salzburg gebracht: Die Staatsanwaltschaft warf ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor.
“Mein Mandant ist umfassend und reumütig geständig. Es tut ihm leid. Er hat jetzt erstmals das Haftübel verspürt“, erklärte Verteidiger Christoph Mandl und erwähnte dabei eine beim Angeklagten attestierte Entwicklungsstörung: Er sei noch nicht so reif wie andere in seinem Alter.
Nicht die erste Verfolgungsjagd
Richterin Verena Wegleiter schüttelte den Kopf: Der 19-Jährige hat nämlich ein paar Monate davor, im Juni 2025, bereits eine Verfolgungsjagd mit der Polizei gehabt, und dafür acht Monate auf Bewährung erhalten. „Ich hatte selbst Angst, Panik vor der Polizei“, meinte der Angeklagte. Der noch jüngere Beifahrer, ein Freund, habe ihn überzeugt, das Auto zu kaufen und zu fahren, weil dieser abhauen wollte, begründete der Angeklagte sein Handeln. Ziel wäre Innsbruck gewesen.
„Sie können froh sein, dass niemand gestorben ist“, plädierte der Staatsanwalt auf eine rein unbedingte Haftstrafe – aufgrund der Unbelehrbarkeit des 19-Jährigen. Die Richterin verhängte vier Monate unbedingte Gefängnisstrafe als Zusatzstrafe zur Vorverurteilung.
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