Ein deutsches Gericht hat die Ausbaupläne der Getränkehersteller Red Bull und Rauch vorläufig gestoppt. Der Bebauungsplan für Brandenburg sei fehlerhaft und damit „offensichtlich unwirksam“, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit.
Damit hatte ein Eilantrag der Umweltorganisation Grüne Liga Brandenburg Erfolg. Sie hatte beantragt, den Bebauungsplan auszusetzen, bis im Hauptverfahren über den Einspruch der Organisation entschieden wird. Um die Getränkeproduktion zu erweitern, war beabsichtigt, ein rund 17 Hektar großes Waldgebiet zu roden und zu bebauen. Die Umweltorganisation sprach unter anderem von „gravierenden Planungsfehlern“ und „großindustrieller Wassernutzung“.
Das Gericht urteilte nun, dass das Industriegebiet „nicht der allgemeinen Zweckbestimmung eines in der Baunutzungsverordnung geregelten Industriegebiets“ entspreche. Im Plan sei kein Teilgebiet festgesetzt worden, für das keine Lärmbeschränkung gelte. Die Stadt Baruth, in der das Waldgebiet liegt, soll laut dem Gericht Zeit zur Stellungnahme bekommen.
Streit um Wasserverbrauch
Die Grüne Liga begrüßte diese Entscheidung: „Gerade bei Industriegebieten sind verbindliche Regeln zum Schutz vor Lärm und anderen Umweltbelastungen unerlässlich. Wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, fehlt dieser Schutz“, sagte Vorsitzender Heinz-Herwig Mascher. Die Entscheidung schütze „die Menschen vor Ort“.
Gerade bei Industriegebieten sind verbindliche Regeln zum Schutz vor Lärm und anderen Umweltbelastungen unerlässlich.
Heinz-Herwig Mascher, Umweltorganisation Grüne Liga
Der Getränkehersteller Red Bull und der Fruchtsafthersteller Rauch kauften 2022 das Unternehmen Brandenburger Urstromquelle, das vor Ort eine Abfüllanlage mit Logistik betrieb. Nun wollen sie ihre Produktion ausbauen und ein eigenes Dosen-Werk errichten. Umweltschützerinnen und Umweltschützer befürchten eine zunehmende Wasserknappheit. Trinkwasser wäre für die Herstellung „viel zu schade“, sagte Mascher. Sein Verein sieht unter anderem Defizite beim Artenschutz und bei geplanten Ausgleichsmaßnahmen.
Die Unternehmen verwiesen darauf, dass nicht mehr Wasser verbraucht werden sollte als bei der Urstromquelle. Das Bundesumweltministerium hatte im Vorjahr angegeben, den Wasserverbrauch beim geplanten Ausbau genau prüfen zu lassen.
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