Fünf Monate bedingte Haft, unbedingte Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro: Nach dem tragischen Erfrierungstod von Kerstin G. (33) am Großglockner im Jänner des Vorjahres wurde ihr Freund Thomas P. (37) am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht nicht rechtskräftig verurteilt. Wegen grob fahrlässiger Tötung. Der Marathon-Prozess sorgte weit über Österreichs Grenzen hinaus für Aufsehen.
Deutschland, Türkei, Großbritannien – ja sogar Medien aus Übersee wie den USA oder Neuseeland berichteten von dem mit Spannung erwarteten Prozess nach der unfassbaren Tragödie am Großglockner, zu der es in der Nacht auf den 19. Jänner 2025 gekommen war.
Urteil ging um die Welt
Nach einem wahren Marathon-Prozess fällte Richter Norbert Hofer am späten Donnerstagabend, exakt um 22.34 Uhr, das (nicht rechtskräftige) Urteil. Ein Urteil, das folglich regelrecht um die Welt ging. Ein Auszug:
Die Zeitung berichtet, dass der Fall die „Grenzen der persönlichen Verantwortung beim Bergsteigen“ getestet habe. Die „Times“ betont, dass Thomas P. als der deutlich erfahrenere Alpinist vom Gericht als „verantwortlicher Führer“ der Tour eingestuft wurde. Das Urteil gelte als „richtungsweisend“ hinsichtlich der Eigenverantwortung.
The New York Times
USA
„Frau am Großglockner erfroren: Richter spricht Bergsteiger schuldig“ titelte die deutsche Bild.
Bild Zeitung
Deutschland
„Bergsteiger stand vor Gericht, weil er seine Freundin am höchsten Berg Österreichs dem Tod überlassen hat“, schreibt die BBC. Sie hob die technischen Fehler hervor, wie das Starten der Tour zwei Stunden zu spät und die unzureichende Ausrüstung der Partnerin (Softboots für Snowboards in hochalpinem Gelände).
BBC News
Großbritannien
Österreichischer Bergsteiger „unendlich traurig“ über den Tod seiner Freundin, bestreitet aber kriminelles Fehlverhalten – so titelte „The Guardian“. Das Urteil wird als wegweisend für die „Gestaltung internationaler Standards für die Haftung im Bergsport“ bezeichnet.
The Guardian
Großbritannien
„Österreichischer Bergsteiger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem seine Freundin am Berg erfroren war“ – Das Medium stellt fest, dass Strafverfolgungen nach Bergunfällen extrem selten sind, selbst wenn Fehler gemacht wurden, was diesen Schuldspruch so außergewöhnlich macht.
The Independent
Großbritannien
Die größte englischsprachige Tageszeitung Indiens stellte die Frage „Guilty or not?“ – also „Schuldig oder nicht?“ – und fokussierte sich auf die Rolle des Angeklagten als faktischer Führer. Die TOI zitierte die Anklage, wonach er es versäumt habe, rechtzeitig umzukehren oder Notrufe abzusetzen, obwohl die Bedingungen extrem waren.
The Times of India
Indien
Das Urteil wird als Signal an die globale Kletter-Community gewertet, dass „Ehrgeiz niemals über die Sicherheit des Schwächsten gestellt werden darf“.
ABC News
Australien
Das Medium berichtet über das weltweite Interesse der Bergsteigerszene an diesem Fall, da er präzedenzlos die Haftung innerhalb privater, nicht-kommerzieller Bergtouren klärt.
Stuff
Neuseeland
Die Agentur hob hervor, dass der Fall in Österreich als Präzedenzfall für die Verantwortung innerhalb von Seilschaften und Berggemeinschaften gilt.
Anadolu Ajansı
Türkei
„Bergsteiger, der beschuldigt wird, seine Freundin auf Österreichs höchstem Berg dem Tod überlassen zu haben, stand vor Gericht.“
CNN
USA
„Ich bin wie in Trance abgestiegen“ - Bergsteiger ließ Freundin zurück – zu fünf Monaten Haft verurteilt.
Blick
Schweiz
Verteidigung bat um Bedenkzeit
Nach dem Erfrieren seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 ist der 37-jährige Salzburger Thomas P. am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden.
Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9400 Euro verurteilt. Der Schuldspruch erfolgte jedoch nicht in allen Anklagepunkten, führte Richter Norbert Hofer aus, der nach 13 Stunden Verhandlung ein Urteil fällte. Die Verteidigung bat um Bedenkzeit, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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