Wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung musste sich am Dienstag ein geisteskranker Pensionist aus Vorarlberg am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Im Saal 123 des Landesgerichts sorgt nicht nur der Inhalt der Verhandlung für Beklemmung – sondern auch das Lachen des Betroffenen. Es ist ein unheimliches, durch Mark und Bein gehendes Lachen, das der 63-Jährige zwischendurch von sich gibt, während er einvernommen wird. Bei dem an einer paranoiden Schizophrenie leidenden Pensionisten geht es am Ende nicht um eine Haftstrafe, sondern um die mögliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
„Der Polizeihund hatte einen Aggressionschip implantiert“
„Der Polizist war als Cobra-Beamter getarnt und hat mich verwechselt“, erklärt der Pensionist zu einem Vorfall in einer Feldkircher Bäckerei. Dorthin war im Jänner die Polizei gerufen worden. Auf der Flucht vor der Exekutive fuhr der Pensionist mit einem E-Bike einen Beamten nieder.
Dieser stürzte, Kollegen überwältigten schließlich den Mann. Auch in seiner Wohnung kam es zu dramatischen Szenen: Von oben habe er Gegenstände nach ihnen geworfen, berichten Polizisten. „Unter anderem eine rund 1,20 Meter lange Metallstange“, präzisiert ein am Einsatz beteiligter Beamte. Der Betroffene winkt ab: „Es war ein Metallstängel.“ Als die Beamten näherkamen, habe er zudem mit einem Eisenrohr um sich geschlagen. Die Erklärung des Angeklagten: „Der Polizeihund hatte einen Aggressionschip implantiert.“
Glasklare Diagnose: paranoide Schizophrenie
Im September folgte ein Nachbarschaftsstreit. „Ich habe die Macht, dich zu erschießen“, soll er gesagt haben. Zeugen berichten allerdings von wirren Selbstgesprächen. In der Pädagogischen Hochschule beschimpfte er Mitarbeiter als „Nazis“, formte mit der Hand eine Pistole und rief: „Ich werde euch auslöschen.“
Vor Gericht relativiert er: „Der allmächtige Vater im Himmel wird euch umbringen – das habe ich gesagt.“ Dann lacht er wieder. Gerichtsgutachter Reinhard Haller spricht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft nennt die Expertise „glasklar“. Hallers Diagnose: paranoide Schizophrenie. Der Betroffene widerspricht. Der Senat entscheidet schließlich auf Einweisung in eine psychiatrische Anstalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.