Außer Kontrolle

Im Suff vor Spaziergängerin masturbiert

Vorarlberg
14.05.2026 17:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Schockmoment für eine Frau Ende April am Frödischbach in Sulz (Vorarlberg), als ein Mann plötzlich direkt vor ihr seine Hose herunterzog und zu onanieren begann. Die Frau alarmierte die Polizei. Das gerichtliche Nachspiel folgte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch.

Manche trinken ein Feierabendbier. Andere ruinieren sich gleich den ganzen Abend — und manchmal auch eine Arrestzelle. So geschehen im Falle eines Mannes aus dem Oberland, der laut eigener Aussage ein „massives Problem mit Alkohol“ hat. Wenn er trinke, habe er sich nicht mehr im Griff, gibt der Rehageldempfänger offen zu.

Erst masturbiert, dann randaliert
Ein eindrucksvolles Beispiel dafür lieferte er am 10. April: Laut Anklage ließ der Mann am Frödischbach in der Gemeinde Sulz die Hose herunter und begann zu onanieren. Dabei soll er eine vorbeigehende Frau beobachtet und ihr sogar noch zugewunken haben. Die verständlicherweise geschockte Spaziergängerin alarmierte daraufhin die Polizei. Als diese einschritt, folgte gleich der nächste Akt des Dramas. Der Angeklagte leistete erbitterten Widerstand und soll unter anderem einen Beamten gestoßen haben. In der Arrestzelle ging der Abend schließlich in die Verlängerung: Dort riss er eine Klingel aus der Wand. Der Schaden belief sich auf rund 150 Euro. Die Zelle war danach vorübergehend unbenutzbar.

Gutachter: Angeklagter war „nicht zurechnungsfähig“
Ein Sachverständiger stellte in einem Gutachten fest, dass der Mann die Taten „im Zustand voller Berauschung“ begangen habe und zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig und bekannte sich schuldig. Er erklärte, bereits eine Therapie absolviert zu haben. Die Staatsanwältin sprach sich dennoch für Bewährungshilfe und eine weitere Therapie aus — ansonsten bestünde die Gefahr weiterer Taten.

Geldstrafe und Therapie
Richterin Franziska Klammer verurteilte den Mann schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro, die Hälfte jedoch auf Bewährung. Strafmildernd wirkten sich die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis aus. Zusätzlich ordnete die Frau Rat Bewährungshilfe und eine Alkoholtherapie mit vierteljährlicher Berichterstattung ans Gericht an. Womit sich der 41-Jährige einverstanden zeigte, das Urteil ist folglich bereits rechtskräftig.

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