Dieser Ausflug sorgte im Vorjahr weit über Tirols Grenzen hinaus für Verwunderung. Eine Schülergruppe wollte für den guten Zweck mit Fahrrädern von Deutschland bis nach Italien radeln – und strandete im Schnee. Nun wird eine Betreuungsperson zur Kasse gebeten.
Insgesamt elf Gymnasiasten im Alter von 16 und 17 Jahren, zwei Lehrer und fünf Begleitpersonen wollten im Juli 2024 – wie berichtet – für den guten Zweck innerhalb einer Woche vom bayrischen Furth bei Landshut nach Jesolo an der italienischen Adria radeln. Doch die geplante Alpenüberquerung mit den Drahteseln ging schief.
Die Gruppe landete in den winterlichen Bergen im Tiroler Zillertal, am Heiligen Geistjöchl (2658 Meter) lag teilweise noch ein halber Meter gefrorener Schnee. Die Folge: Schüler, Lehrer und Begleitpersonen mussten ihre Räder kurzerhand tragen.
Aufwendige Bergung durch Einsatzkräfte
Schließlich wurde es dem Gruppenleiter zu viel, er brach die Tour ab und setzte einen Notruf ab. Die teilweise erschöpften Ausflügler mussten mit dem Polizeihubschrauber und der Hilfe von Bergrettern zurück ins Tal gebracht werden.
Mein Mandant hat sein Fehlverhalten eingesehen und Verantwortung übernommen. Er geht ohne Vorstrafe aus diesem Verfahren.

Verteidiger Matthias Holzmann
Bild: Andreas Moser
Weil sich der Gruppenleiter im Vorhinein keine ausreichenden Informationen zu Wetter- und Wegverhältnissen eingeholt hatte, hätte er sich im September 2025 vor dem Bezirksgericht Zell am Ziller verantworten müssen. Doch er erschien nicht, der Prozess wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt.
Nun kam es doch noch zu einem Ende. Der Beschuldigte beauftragte nach der versäumten Hauptverhandlung den Tiroler Matthias Holzmann mit der Verteidigung. Die fortgesetzte Verhandlung hätte eigentlich am 10. Februar 2026 stattfinden sollen.
8500 Euro für Geldbuße und Prozesskosten
„Doch ich habe zuvor einen schriftlichen Diversionsantrag eingebracht, das Gericht hat diesem stattgegeben und meinem Mandanten ein Diversionsangebot erstattet“, erklärt Holzmann der „Krone“. Dieses sieht wie folgt aus: 8500 Euro – 4393 Euro für Sachverständigengebühren und 250 Euro an Pauschalkostenbeitrag.
„Wurden bezahlt“
„Der Beschluss ist bereits rechtskräftig, Geldbuße und Prozesskosten wurden bezahlt. Mein Mandant hat sein Fehlverhalten eingesehen und Verantwortung übernommen“, betont Holzmann. Durch die diversionelle Erledigung gehe sein Mandant „ohne Vorstrafe“ aus diesem Verfahren. „Zudem konnte die Durchführung einer belastenden und zeitintensiven Hauptverhandlung verhindert werden.“
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