Schnell sein zählt!

Tipps fürs Einlösen von Gutscheinen

Wirtschaft
25.12.2008 18:20
Das falsche Geschenk auswählen - dieses Risiko wollten auch dieses Jahr wieder viele Christkindln zu Weihnachten lieber nicht eingehen und haben daher zum "risikofreien" Gutschein-Geschenk gegriffen. Da kann man ja eigentlich nicht viel falsch machen. Aber Vorsicht: Ganz frei von Tücken ist auch das Einlösen von Gutscheinen für den Beschenkten nicht. Wie du es richtig machst, das erfährst du hier!

Gültigkeit von Gutscheinen
Warengutscheine sind oft nur bis zu einem bestimmten Termin gültig. Ist auf dem Gutschein jedoch kein Datum angegeben, dann gilt er 30 Jahre lang. Man sollte den Gutschein jedoch immer möglichst bald einlösen, da eine Firma ja auch in Konkurs gehen kann. Außerdem bietet sich gerade die Zeit nach Weihnachten für die Schnäppchen-Jagd an, zumal die Geschäfte meist mit besonderen Angeboten locken.

Geld oder Ware?
Kann man beim Unternehmen den Gutschein in bare Münze tauschen? Nein, das geht leider nicht. Ein Gutschein gibt nur das Recht auf Waren oder Dienstleistungen des jeweiligen Geschäfts. Auf vielen Gutscheinen findet sich daher auch der Vermerk: "Eine Barablöse ist nicht möglich." Kannst du aber mit dem Geschenk nichts anfangen, dann überleg doch einfach, ob du damit jemandem in deinem Bekanntenkreis eine Freude machen kannst. Du kannst den Gutschein einfach weiterverschenken oder mit dem Gutschein ein nettes Geschenk kaufen - so oder so hast du dir einiges erspart.

Wenn das Produkt billiger ist als der Gutschein
Auch auf Retourgeld gibt es keinen Rechtsanspruch. Ist das gewählte Produkt billiger als der Wert auf dem Gutschein, stellt der Händler meist eine Gutschrift in der Höhe des Restbetrages aus.

Konkurs des Geschäfts
Wenn das Geschäft, in dem der Gutschein einzulösen ist, in Konkurs geht, kann man den Wert des Gutscheins als Forderung im Konkursverfahren anmelden. Wenn es sich um kleinere Gutscheinbeträge handelt, zahlt sich das jedoch meistens nicht aus: Falls überhaupt, wird in einem Konkursverfahren zumeist nur ein kleiner Teil der Forderungshöhe ausbezahlt.

Händler sind übrigens nicht verpflichtet, Waren zurückzunehmen und auszutauschen. Die Umtauschmöglichkeit vor allem großer Handelsketten ist ein freiwilliges Entgegenkommen den Konsumenten gegenüber... (Mehr Infos dazu findest du in der Infobox!)

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