Nach Beschimpfungen und fliegenden Blumentöpfen kam es in einer Wohnanlage in Tirol zu einer Attacke mit Rippenbrüchen. Drei Frauen waren in die Gewaltszenen involviert. Der Hergang der Ereignisse war aber kaum mehr nachvollziehbar, als nun der Prozess über die Bühne ging.
Die wilden Szenen ereigneten sich im Sommer in einer Wohnanlage im Bezirk Kitzbühel. Zwei Türkinnen sollen ihre Nachbarin so schwer verletzt haben, dass diese zwei Rippenbrüche und zahlreiche Hämatome davontrug. Die „Mittel“ dazu waren etwa Fußtritte und heftiges Zwicken. All das ereignete sich im Hausgang vor den Augen des Kindes der 34-jährigen Erstangeklagten.
Rauferei ja, aber keine Tritte gegen die Rippen
Die Anklage wegen schwerer Körperverletzung wollten die beiden Türkinnen nicht auf sich sitzen lassen. Ausführlich und wortreich führten sie aus, dass sie damit nichts zu tun hätten. „Es gab wohl eine Rauferei, ich habe unserer Nachbarin jedoch sicher nicht gegen die Rippen getreten“, betonte die Erstangeklagte aus.
„Nur zu Hilfe geeilt“, als Besenstiel im Spiel war
Ähnlich argumentierte auch ihre Schwiegermutter, die nur „zu Hilfe geeilt“ sein wollte. Sie habe die beiden Frauen „auseinanderbringen wollen“, auch weil die Nachbarin mit einem Besenstiel um sich geschlagen habe.
Die Verhandlung ließ zwar tief blicken – so war beiderseits von wüsten Beschimpfungen, fliegenden Blumentöpfen und auf dem jeweils anderen Balkon landendem Biomüll die Rede -, endete aber mit einem Freispruch.
Letzte Sicherheit für Verurteilung fehlte
Richterin Heide Maria Paul musste erkennen, dass die gegenständliche Tat „nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zu belegen sei. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig.
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