Prozess in Innsbruck

Tochter schlug mit Hammer auf schlafende Mama ein

Tirol
03.02.2026 07:51

Eine in Tirol lebende Deutsche (23) schlug im Juni 2025 in einer Wohnung in Kitzbühel in der Nacht auf ihre schlafende Mama mit einem Hammer ein. Nun saß die junge Frau in Innsbruck vor Gericht. 

Die Vorgeschichte der Tat ist ebenso verstörend wie tragisch. Die Angeklagte, die als Mann geboren wurde, sich später einer Geschlechtsumwandlung unterzog und jetzt wieder männliche Hormone einnimmt, sprach vor Gericht von einer jahrelangen toxischen Beziehung zur Mutter. Diese habe sie erniedrigt, emotional unter Druck gesetzt und bereits als Minderjährige zur Geschlechtsumwandlung gedrängt.

Unabsichtliche Berührung war Auslöser für die Bluttat
Am Abend der Tat habe man noch gemeinsam im Bett einen Film geschaut, erzählte die Angeklagte. Als die Mutter eingeschlafen sei, griff sie zum Hammer. „Ich wollte nicht meine Mutter töten, sondern unser Verhältnis“, erklärte die 23-Jährige zu Prozessbeginn – und bekannte sich schuldig.

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Ich wollte nicht meine Mutter töten, sondern unser Verhältnis.

Die 23-Jährige vor Gericht

Auslöser sei letztlich eine Berührung gewesen: Die Mutter habe sie im Schlaf umschlungen. „Ich sah für meine Zukunft nur mehr schwarz und wollte mich befreien“, sagte die Angeklagte mit Tränen in den Augen.

Dass die Tat glimpflich ausging, war reines Glück. Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz stellte klar: „Ein Schlag mit einem Hammer lässt sich niemals kontrollieren und kann tödlich enden.“ Die Mutter erlitt zum Glück aber nur vergleichsweise leichte Verletzungen.

Die 23-Jährige, die im Vorjahr zu einem Hammer griff und auf ihre eigene Mutter einschlug, saß ...
Die 23-Jährige, die im Vorjahr zu einem Hammer griff und auf ihre eigene Mutter einschlug, saß nun in Innsbruck vor dem Schwurgericht (Symbolfoto).(Bild: stock.adobe.com null)

Der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller attestierte der Angeklagten grundsätzlich Zurechnungsfähigkeit, wenn auch in eingeschränktem Ausmaß.

Zu Haftstrafe verurteilt und in Anstalt eingewiesen
Nach einer recht kurzen Beratung wurde die Tochter schlussendlich einstimmig schuldig gesprochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: 12 Jahre unbedingte Haft! Mildernd seien dabei das Geständnis sowie die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit sowie die bisherige Unbescholtenheit, führte die Vorsitzende des Schwurgerichtes, Richterin Helga Moser, aus.

Erschwerend hingegen waren die Begehung der Tat mit einer Waffe sowie die Ausführung der Tat gegen die eigene Mutter in deren Wohnung. Die Angeklagte wird im Rahmen ihrer strafrechtlichen Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

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